Auszug - Einwohnerfragezeit
|
Wortprotokoll |
Mehrwertsteuer
Herr Utermark fragt, wie die Gemeindewerke die geplante Senkung der Mehrwertsteuer für die Kund*innen umsetzen werden. Insbesondere stellt er die Frage, ob eine Zwischenablesung zum 30.06. möglich bzw. sogar verpflichtend ist.
Herr Schultz antwortet, dass alle Kund*innen die Möglichkeit haben, eine Zwischenablesung vorzunehmen. Es besteht aber keine Verpflichtung. Wenn keine Zwischenablesung erfolgt, wird der Verbrauch vor und nach dem 01.07. anhand von statistischen Werten aufgeteilt.
Es ist keine Änderung der Vorauszahlungen vorgesehen. Im Rahmen der Endabrechnung für 2020 werden die verschiedenen Mehrwertsteuersätze berücksichtigt.
Herr Barkow weist darauf hin, dass der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer schon jetzt erheblich gesunken ist. Er hofft, dass Bund und Land die Kommunen finanziell unterstützen, damit ihre Leistungsfähigkeit erhalten bleibt.