Amt Bornhöved
 

Auszug - Einwohneranliegen im Zusammenhang mit fehlenden Kinderbetreuungsplätzen in der Gemeinde  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee
TOP: Ö 15.5
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 07.05.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:50 Anlass: Sitzung
Raum: Alte Schule Stocksee, Am Dorfplatz 4, 24326 Stocksee
Ort: Am Dorfplatz 4, 24326 Stocksee
Zusatz: Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Corona-Pandemie und damit verbundenen notwendigen Vorkehrungen nur eine begrenzte Anzahl an Öffentlichkeit zugelassen werden kann.
 
Wortprotokoll

Herr Hagemann berichtet über den Eingang eines Briefes nebst Unterschriftenliste, in welchem auf einen Mangel an Plätzen zur Kindertagesbetreuung in der Gemeinde hingewiesen wird. Es besteht die Problematik, dass in auswärtigen Kindertagesstätten vorrangig Kinder aus den Wohnsitzgemeinden aufgenommen werden sollen. Herr Hagemann erläutert hierzu, dass es Vereinbarungen mit mehreren anderen Gemeinden zur Gleichbehandlung, hinsichtlich der Aufnahme, auch auswärtiger Kinder (aus Stocksee) in den dortigen Kindertagesstätten gibt. Herr Hagemann sichert eine Abklärung dieser Problematik mit den Vertragsgemeinden zu. Eine solche konkrete Problematik war bisher nicht bekannt. Der Bau einer eigenen Kindertagestätte ist aus Sicht der Gemeinde derzeit nicht geplant, da es insgesamt, auch neben den bestehenden Vertragsgemeinden, weitere Kindertagesstätten gibt. Auch auf zukünftige Änderungen im Zusammenhang mit der Kita-Reform (2021) sowie sonstige finanzielle Auswirkungen wird hingewiesen.

 

Eine konkrete Bedarfsabfrage hat bislang jedoch noch nicht stattgefunden, wird aber seitens des Bürgermeisters im Rahmen eines gemeinsamen Gesprächs mit den betroffenen Eltern zugesichert. Zu diesem Gespräch soll dann im Bekanntmachungsblatt Blickpunkt eingeladen werden.

 

Letztlich wird jedoch auch auf die Zuständigkeit des Kreises Segeberg als zuständige Behörde verwiesen, an welchen sich betroffene Eltern ebenfalls wenden können.