Auszug - Sperrung der Durchfahrt "Gut Stockseehof"
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Wortprotokoll |
Es erfolgt eine Anfrage zu gelegentlichen Sperrungen von Durchfahrten über das Gut Stockseehof (Waldweg). Etwaige Regelungen im Zusammenhang mit Veranstaltungen erfolgen ansonsten auch durch Verfügungen des Amtes. Etwaige sonstige Durchfahrten über das Gelände, welches als Privatweg ausgeschildert ist, sind grundsätzlich nicht zu beanstanden. Es bestehen daher keine Bedenken gegen gelegentliche Absperrungen.
Bei gegenteiligen Ansichten besteht die Möglichkeit zur Einsicht ins Grundbuch.
Es soll jedoch eine verbindliche Regelung zu Sperrungen bei Veranstaltungen geben.
Bei Dunkelheit ist dieses schlecht ausgeleuchtet und sollte abgeklärt werden, da dieses ansonsten eine Gefahr darstellt.
Gleiches gilt für die Wirtschaftswege.
Dieses wird durch den Bürgermeister geklärt.