Amt Bornhöved
 

Auszug - Sonstige Angelegenheiten aus dem Zuständigkeitsbereich dieses Ausschusses  

Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Tensfeld
TOP: Ö 11
Gremium: Finanzausschuss der Gemeinde Tensfeld Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 20.05.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:47 Anlass: Sitzung
Raum: Uns Huus, Tensfeld
Ort: Am hohen Stein, 23824 Tensfeld
 
Wortprotokoll

Die Bürgermeisterin berichtet, dass der in der Kindertageseinrichtung auf Honorarbasis beschäftigte Musikpädagoge auch während der Schließung der Einrichtung wegen der Coronavirus-Pandemie sein Honorar in Höhe von 180 EUR monatlich weiter bekommen hat. Die ausgefallenen Leistungen sollen von ihm nachgeholt werden und es soll keine Erstattung des Honorars erfolgen. Widerspruch erhebt sich gegen diese Vorgehensweise nicht.

 

Weiter trägt sie vor, dass sich der Bauausschuss in seiner nächsten Sitzung mit einer Unebenheit in der Straße „Am Holm“ und einem angeregten Ausbau der Bahnhofstraße befassen soll.

 

Auf Nachfrage, ob durch die Umstellung der Beleuchtungskörper auf LED-Technik bei der Straßenbeleuchtung Einsparungen entstanden sind, teilt sie mit, dass nach Auskunft der Amtsverwaltung dadurch ca. 1.700 EUR pro Jahr eingespart werden.

 

Vom Wehrführer wird mitgeteilt, dass das vorhandene Löschfahrzeug 20 Jahre alt wird und den taktischen Anforderungen der Feuerwehr nicht mehr genügt. Er regt die Ersatzbeschaffung durch ein LF 10 an. Der neu zu beschaffende Löschfahrzeugtyp wurde relativ aufwändig über einen Feuerwehrbedarfsplan ermittelt und hätte ein zulässiges Gesamtgewicht von über 13 Tonnen.

Das vorhandene Löschfahrzeug sollte aus verschiedenen Gründen (kein feuerwehrtechnischer Bedarf und keine Unterstellmöglichkeit für zwei Löschfahrzeuge, Erzielung von Einnahmen zur Ersatzbeschaffung) nach Lieferung des neuen Löschfahrzeugs veräert werden. Eine Interessenbekundung zum Erwerb des auszumusternden Fahrzeugs ist ihm bekannt.

 

Auf die Anfrage, ob vor einer Veräerung des vorhandenen Löschfahrzeugs die Erstellung eines Wertgutachtens für dieses Fahrzeug verpflichtend sei, teilt der Protokollführer mit, dass dieses nicht der Fall ist. Er rät aber dringend davon ab, ohne ein Verkehrswertgutachten einen Verkauf ohne einen öffentlichen Aufruf o. ä. über die Veräerung des Fahrzeugs zum Höchstgebot vorzunehmen.

 

Zur Finanzierung der Ersatzbeschaffung führt der Wehrführer aus, dass der chstbetrag für ein LF 10 nach den Richtlinien zur Förderung des Feuerwehrwesens 235.000 EUR beträgt. Die Gemeinde könnte nach dieser Richtlinie eine Zuweisung in Höhe von 25 % des Anschaffungspreises erhalten. Ein entsprechender Förderantrag müsste bis stestens 30.09.2020 beim Kreis vorliegen, wenn mit der Beschaffung 2021 begonnen werden soll. Darüber hinaus könnte die Gemeinde auch noch eine zusätzliche Kreiszuweisung nach den Richtlinien des Kreises Segeberg zur Förderung von Investitionen in Gemeinden bekommen. Der Protokollführer ergänzt zu den letztgenannten Richtlinien, dass nach diesen die Förderquote 50 % (maximal 50.000 EUR) beträgt. Die beabsichtigte Erweiterung der Kindertageseinrichtung in diesem Jahr wird auch nach diesen Richtlinien mit dem Höchstbetrag gefördert.

 

Wenn eine Ersatzbeschaffung zum Höchstbetrag nach den Richtlinien zur Förderung des Feuerwehrwesens erfolgen würde, könnte sich folgende Finanzierung ergeben:

 

Anschaffungskosten = 235.000,00 EUR

Kreisförderung =   58.750,00 EUR rderung Feuerwehrwesens  = 25 %

Kreisförderung =   50.000,00 EUR Investitionsförderung  = Höchstbetrag

Gemeindeanteil = 126.250,00 EUR

 

Zur Aufbringung des Gemeindeanteils könnte ein noch unbekannter Verkaufserlös des zu ersetzenden Feuerwehrfahrzeugs verwendet werden. Ob der Restbetrag durch eine Kreditaufnahme finanziert werden muss, ist derzeit noch nicht absehbar.

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt der Ausschussvorsitzende die Sitzung.