Auszug - Anpassung der Benutzungsgebühren für den Kindergarten der Gemeinde Tensfeld ab 01.08.2020
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Es wird vorgetragen, dass die anstehende Reform der Kindertagesbetreuung wegen der bestehenden Coronavirus-Pandemie nun in zwei Stufen durchgeführt werden soll. In der ersten Stufe soll u. a. die Deckelung der Elternbeiträge zum 01.08.2020 umgesetzt werden. Die letzten Änderungen sollen in einer zweiten Stufe zum 01.01.2021 in Kraft treten.
In diesem Zusammenhang teilt die Bürgermeisterin mit, dass die durch die Coronavirus-Pandemie ausgefallenen Elternbeiträge für drei Monate vom Land ersetzt werden. Auf Nachfrage teilt sie mit, dass sich die Beschäftigten in der Kindertagesstätte nicht in Kurzarbeit befinden, sondern u. a. Überstunden abgebaut wurden.
Die ab 01.08.2020 geltenden Höchstbeträge für die Elternbeiträge unterschreiten -mit einer Ausnahme- in allen anderen Fällen die bisher in Tensfeld erhobenen Elternbeiträge. Deshalb sind die entsprechenden Elternbeiträge nach unten zu korrigieren. Nach einer kurzen Aussprache, in der Einigkeit darüber besteht, sich bei den künftigen Elternbeiträgen an den Höchstbeträgen zu orientieren (weil dadurch bereits ein Entlastung der Eltern eintritt), aber abgerundete Gebühren festzulegen, wird über folgenden Antrag abgestimmt:
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Anpassung der Benutzungsgebühren ab 01.08.2020 wie folgt zu beschließen:
Betreuungsart | Betreuungsstunden | Personal-kostenfaktor | Elternbeitrag in EUR | ||
pro Woche | pro Monat | bisher | neu | ||
Regelplatz über 3-jährige | 25 | 108 | 2 | 168,00 | 141,00 |
Regelplatz + Frühdienst | 30 | 130 | 2 | 189,00 | 169,00 |
Regelplatz + Früh-/Spätdienst | 35 | 152 | 2 | 210,00 | 198,00 |
Regelplatz unter 3-jährige | 35 | 152 | 2 | 252,00 | 252,00 |
U 3 – 3 Tage | 21 | 91 | 2 | 157,50 | 151,00
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Abstimmungsergebnis dafür: 5 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0