Amt Bornhöved
 

Auszug - 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 für den Bereich "Südlich Ricklinger Straße, östlich Gablonzer Straße nördlich Celsiusstraße, westlich Hermannstädter Straße" hier: Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 6
Gremium: Bauausschuss der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 19.05.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:15 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal Süd Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
Zusatz: Es wird darauf hingewiesen, dass die Öffentlichkeit nur in begrenzter Anzahl zugelassen wird und Mundschutz zu tragen ist.
VO/2020/080/10GV 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 für den Bereich "Südlich Ricklinger Straße, östlich Gablonzer Straße nördlich Celsiusstraße, westlich Hermannstädter Straße"
hier: Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:21-1/10/621.41_14_12
Federführend:21 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Witt von Bartels-Langness Handelsgesellschaft. Herr Witt erläutert die Gründe für die erneute Auslegung des Planentwurfes und teilt mit, dass die textliche Festsetzung nun richtig in die 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 eingeführt wurde.

 

Die Fassung des Satzungsbeschlusses würde sich nun auf voraussichtlich Ende Sommer verschieben. 
 

 


  
 

Beschlussvorschlag:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Bauausschuss mit dem in der Abwägungstabelle genannten Ergebnis geprüft.  

 

Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Der geänderte Entwurf der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 für den Bereich „dlich Ricklinger Straße, östlich Gablonzer Straße, nördlich Celsiusstraße, westlich Hermannstädter Straße“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut für die Dauer von zwei Wochen öffentlich  auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

 


Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0