Amt Bornhöved
 

Auszug - Antrag auf Neugenehmigung von zwei Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Schmalensee hier: Gemeindliches Einvernehmen  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Schmalensee
TOP: Ö 11
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Schmalensee Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 27.04.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:29 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeindesaal Schmalensee
Ort: Dorfstr. 13, 24638 Schmalensee
VO/2020/109/05GV Antrag auf Neugenehmigung von zwei Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Schmalensee
hier: Gemeindliches Einvernehmen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Carmen KechAktenzeichen:21-1.1/Kh
Federführend:21 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Kech, Carmen
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Der Gemeindevertreter Herr Christian Saggau betritt erneut um 20:20 Uhr den Saal.

 

Herr Siebke erläutert die Vorlage und den aktuellen Sachstand, u.a. wird mitgeteilt dass die Windpark Betriebsgesellschaft 8. Heeck UG (haftungsbeschränkt) Ihr Bauvorhaben und sonstigen Antragsunterlagen vorab per Mail an den BGM zur Kenntnis versandt hat. Die Erläuterung des Bauvorhabens umfasst insgesamt 2.067 Seiten. Den Gemeindevertretern wurde diese Erläuterung ebenfalls vorab zur Verfügung gestellt.

Herr Siebke nimmt nochmal Bezug auf die Eröffnung dieser Sitzung und erläutert den anwesenden Gästen, dass eine Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens automatisch mit Ablauf der Frist vom LLUR am 03.05.2020 erfolgt, auch wenn die Gemeinde keine Stellungnahme übersenden würde.

Die Gemeindevertreter und der Bürgermeister zeigen sich zuversichtlich, ein gemeindliches Einvernehmen zu erteilen, allerdings liegen die Voraussetzungen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor.

Der Bürgermeister hat dazu eine Stellungnahme erarbeitet, die er vorab den Gemeindevertretern per Mail zugesandt hat und heute zu diesem TOP in Papierform verteilt.

 

Um 20:32 Uhr wird eine Pause angekündigt.

hrend dieser Pause erfolgt ein reger Austausch zwischen den Gemeindevertretern und den Gästen.

Die Sitzung wird um 20:43 Uhr fortgesetzt.

 

Nach einer weiteren kurzen Aussprache wird die Stellungnahme desrgermeisters als  Beschluss zur Abstimmung gebracht, da die Gemeindevertretung die sehr umfangreichen Antragsunterlagen gesichtet hat und daraufhin folgende Rückmeldung an das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) vorschlägt:
 

 


  
 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertreter beschließen, dass der Bürgermeister gegenüber dem LLUR das gemeindliche Einvernehmen mit folgender Stellungnahme versagt:

 

Die Gemeinde Schmalensee verweigert ihr gemeindliches Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 und 2 BauGB, weil die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des beantragten Vorhabens „Errichtung und Betrieb von WKA1 (Typ Vestas V126 mit Nennleistung 3,6 MW, Nabenhöhe 117 m, Rotordurchmesser 126 m, Gesamthöhe 180 m)“ sowie „WKA 2 (Typ Vestas V150 mit Nennleistung 4,2 MW, Nabenhöhe 123 m, Rotordurchmesser 150 m, Gesamthöhe 198 m)“ Az. 7615 G30/2018/049-050 beim LLUR nicht vorliegt.

Die Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens erfolgt zunächst vorsorglich, nachdem noch maßgebliche Antragsunterlagen und Fachgutachten fehlen, deren Vorliegen es der Gemeinde Schmalensee erst ermöglichen, über das gemeindliche Einvernehmen zu entscheiden. Wir bitten Sie, uns die nachfolgenden Antragsunterlagen / Fachgutachten / Informationen noch zukommen zu lassen sowie eine erneute Frist zur Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen zu setzen:

-          Es bleibt in den Antragsunterlagen unklar, ob auch ein Mast für ein Radargerät, das der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung dient, mitbeantragt wurde. Ein Datenblatt mit entsprechenden Herstellkosten ist enthalten. Die Gemeinde Schmalensee benötigt hierfür entsprechende Klarheit.

-          Ergänzung des Landschaftspflegerischen Begleitplans mit konkreten Aussagen zu Darstellungen eines Landschaftsplans (auch solche Landschaftspläne, die sich in Aufstellung befinden), was nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB bedeutsam ist.

-          Ergänzung des Schattengutachtens: Der Revisionsstand der Schattenwurfberechnungssoftware mit November 2013 erscheint zu alt. Es gibt keine Zuordnung der nummerierten Immissionsorte zu den Straßen und Hausnummer der Wohnhäuser und auf den Plänen ist nicht erkennbar, welcher Immissionsort welches Wohnhaus ist. Damit ist eine Bewertung nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB unmöglich.

-          Ergänzung des Schallgutachtens: Es wurde ein falscher Schallleistungspegel bei den bestehenden Windkraftanlagen angenommen. Zudem sind die nach der TA Lärm maßgeblichen weiteren Vorbelastungen in den Abbaugebieten im Umfeld der Windkraftanlagen nicht hinreichend berücksichtigt. Ohne diese zutreffenden Angaben, kann keine Bewertung nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB getroffen werden.

-          Die Erschließung sowie notwendige Aufwendungen für Straßen (§ 35 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 BauGB) sind noch unklar: Offensichtlich soll ein gemeindlicher Weg Verwendung finden, der aber dann auch ausgebaut werden müsste. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in diesem Weg Kabel vorhanden sind, die nicht ohne weiteres überbaut werden dürfen und können. Die Gemeinde Schmalensee hat dem bisher nicht zugestimmt und auch keine diesbezüglichen Informationen der Antragstellerin. Ob der Weg als Zufahrt für Rettungsfahrzeuge, wie Feuerwehr und Rettungswagen nutzbar ist, kann aus den Antragsunterlagen noch nicht erkannt werden. Die Gemeinde Schmalensee hat auch noch keine erforderlichen Sondernutzungserlaubnisse erteilt, weil sie bisher durch die Antragstellerin gar nicht kontaktiert wurde. Temporäre Flächen für das Parken und Wenden von Transportfahrzeugen sind nicht dargestellt. Werden weitere Flächen als die dargestellten für die Baumaßnahme in Anspruch genommen? Eine der Gemeinde vorgelegte städtebauliche Vereinbarung ist noch nicht hinreichend prüffähig, so dass die Gemeindevertretung dieser noch nicht zustimmen konnte, bevor nicht die Nacharbeiten des Vorhabenträgers hierzu erfolgt sind. Eine rechtlich gesicherte Erschließung liegt aktuell noch nicht vor, zumal auch die zwingende betriebsbedingte Nutzung fiskalischer Flurstücke im Raum steht und hierfür keine vertraglichen Vereinbarungen vorliegen (BVerwG, 30.08.1985 - 4 C 48.81 -; 03.05.1988 - 4 C 54.85 -).

-          Visualisierung der beantragten WKA aus allen vier Himmelsrichtungen sowie von wesentlichen Blickpunkten und Blickbeziehungen aus der Gemeinde Schmalensee auf die beantragten Windkraftanlagen gemeinsam mit den vorhandenen Windkraftanlagen: Die beantragten Windkraftanlagen haben eine deutlich andere Optik, als die beiden Bestandsanlagen, was zu einem stark unruhigeren Landschaftsbild führt. Die Visualisierung ist erforderlich, um eine Bewertung nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB vornehmen zu können.

-          Im Hinblick auf eine bauplanungsrechtliche Bewertung nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB wird um Klärung folgender sich aus den Umweltunterlagen ergebenden Fragen gebeten: Wie kann ein Landschaftsbildwert von 1,8 vorgesehen werden, wenn beim bestehenden Vorhaben dies mit 2,2 im selben Raum angegeben war? Die Knickdurchbrüche X1 bis X4 erfolgen (teils) auf Flächen der Gemeinde (bspw. Flurstück 59/1), wofür bisher keine Zustimmung erteilt wurde und es auch an einem Konzept der naturschutzfachlichen Machbarkeit und Zulässigkeit fehlt. Es wird nicht beschrieben, wie die temporäre Zufahrt hergestellt wird (Schotter oder Platten). Nur für die Kranmontageflächen wird beschrieben, dass Platten zum Einsatz kommen sollen. Der für die Betriebsphase notwendige Ausbau des Feldwegs der Gemeinde wurde weder erwähnt noch bilanziert. Weiterhin wird es für den Austausch von Großkomponenten und den Einsatz von Großkränen erforderlich, die temporären Zuwegungen jeweils wieder herzustellen und den Eingriff wieder zu verursachen. Somit scheint die Bilanzierung der Zuwegungsflächen viel zu gering. Es wird um eine Auskunft gebeten, wie mit dem Seeadler umgegangen werden soll. Der Artenschutzbericht ist für die Bewertung der Belange des Naturschutzes und den Umgang mit der Art Haselmaus aufgrund der Knickdurchbrüche zu ergänzen und dies der Gemeinde nachzureichen.

-          Vor dem Hintergrund der vorstehenden Ausführungen zu den Umweltunterlagen geht die Gemeinde Schmalensee von einer UVP-Pflicht aus. 

-          Hinweise zum Vorliegen von Funkstrecken von Funkstellen und Betriebsbereichen von Radaranlagen müssen noch vorgelegt werden. Zudem sind weitere Angaben zur vorgesehenen bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung erforderlich: Diese Informationen sind für die bauplanungsrechtliche Bewertung nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 BauGB wesentlich. Zudem ist wegen der Auswirkungen nach der 26. BImSchV und damit nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB maßgeblich, welche Art der bedarfsgerechten Nachkennzeichnung vorgesehen ist (Radargerät?).

-          In sämtlichen Plänen ist das in Aufstellung befindliche Vorranggebiet nach dem 2. Entwurf der Teilaufstellung des Regionalplans des Planungsraums 3 (Sachthema Windenergie) dargestellt. Ohne eine zutreffende Darstellung nach dem 3. Entwurf kann die Gemeinde Schmalensee nicht die Bewertung nach § 35 Abs. 3 BauGB (in Aufstellung befindliche Ziele der Raumordnung) vornehmen. Es drängt sich auf, dass die Windkraftanlagen nicht innerhalb des vorgesehenen Vorranggebiets liegen.

Bitte teilen Sie uns innerhalb von einem Monat nach Eingang dieses Schreibens mit, sollten nach Auffassung des LLUR die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsanträge in planungsrechtlicher Hinsicht trotz des Fehlens dieser Antragsunterlagen als für die planungsrechtliche Beurteilung vollständig angesehen werden. Es ist dann vorgesehen, die Nachforderung sowie die Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens weitergehend zu begründen.

Wir bitten Sie auch ausdrücklich darum, uns vor dem Hintergrund der vorstehenden Ausführungen vor einem etwaigen Ersetzen des verweigerten gemeindlichen Einvernehmens erneut anzuhören und weisen insofern auf unsere kommunale Selbstverwaltungshoheit hin, die anderenfalls verletzt wäre. Des Weiteren möchten wir auf die Möglichkeit über die Aufstellung eines B-Plan hinweisen.

 

 


Abstimmungsergebnis

(unter Beachtung der Pairing-Vereinbarung) dafür: 6 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0