Auszug - I. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan 2020
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die vorgeschlagenen Veränderungen im I. Nachtragshaushalt werden anhand der entsprechenden Liste vorgetragen und werden dazu nachfolgend aufgeführte Änderungen besprochen:
Aufwendungen
PSK | Änderung | Ansatz neu | Begründung |
541000.5221000 | -260.000 | 140.000 | Wegen Zahlungen für eine Unterhaltungsmaßnahme aus dem Vorjahr sollen Haushaltsmittel (inkl. übertragener Ermächtigungen) in Höhe von 150.000 EUR eingeplant werden. |
investive Auszahlungen
PSK | Änderung | Ansatz neu | Begründung |
111080.0909000 | 411.400 | 411.400 | Es soll ein weiteres innerörtliches Grundstück erworben werden 1 x 165.000 = Kaufpreis + 10 % Notar u. ä. 1 x 246.400 = Kaufpreis + 10 % Notar u. ä. (rd. 3.000 x 80) |
In der Aussprache wird auch das Bauvorhaben an der Badestelle am See angesprochen. Darin wird angeführt, dass zwischenzeitlich ein Gespräch zwischen der Gemeinde und dem TSV Quellenhaupt stattfand und das Sportlerheim in Tensfeld aufgesucht wurde. Der TSV hält eine Mitbenutzung einer baulich umgestalteten gemeindlichen Immobilie an der Badestelle für unzweckmäßig und bevorzugt einen umfangreich ausgestatteten eigenen Neubau. Weiter wird vom Vorsitzenden mitgeteilt, dass von der Verwaltung noch Entwurfskizzen für mögliche Bauvorhaben, eine grobe Kostenschätzung und Fördermöglichkeiten vorgelegt werden sollen. Auf Nachfrage wird mitgeteilt, dass entsprechende Beschlüsse von gemeindlichen Gremien allerdings nicht gefasst wurden. Die vorgeschlagenen haushaltsrechtlichen Änderungen im I. Nachtragshaushalt (= Streichung der Mittel im lfd. Jahr und Streichung der Verpflichtungsermächtigung für das folgende Jahr) werden aber nicht in Frage gestellt. In diesem Jahr soll entschieden werden, wer welches Bauvorhaben wann realisiert und eine eigene Vorplanung erfolgen.
Hinweis der Verwaltung
Auf Förderung besteht regelmäßig kein Rechtsanspruch und diese ist auch von der Verfügbarkeit finanzieller Mittel abhängig. Folgende Fördermöglichkeiten sind aber möglich. Die Förderquote der Aktivregion und des Vereins Naherholung betragen grundsätzlich 50 %. Abweichungen sind möglich. Der Verein senkt die Förderquote bei größeren Maßnahmen deutlich ab:
Sportstätte (Sportlerheim)
Sportverein = Kreissportverband (Förderquote = 20 % + Zuschlag Finanzkraft)
Landessportverband (Förderquote = 20 %)
-Voraussetzung: Verein trägt Eigenanteil von mind 20 % und Gemeinde beteiligt sich-
Aktivregion (Förderquote = ?)
Gemeinde= Kreissportverband (Förderquote = 20 % + Zuschlag Finanzkraft)
Aktivregion (Förderquote = ?)
Touristische Einrichtung (Badehaus)
Gemeinde= Kreisrichtlinie (Förderquote = 50 %, max. 50.000)
Aktivregion (Förderquote = ?)
Verein Naherholung (Förderquote = ?)
Haushaltsvermerke
Art | PSK | Betrag | Bemerkung |
Sperrvermerk | 573010.0891000 | 4.500 | Die Mittel für die Beschaffung des Mobiliars für das Trauzimmer sind gesperrt. |
Verpflichtungsermächtigungen
Die im Verwaltungsentwurf enthaltene Verpflichtungsermächtigung zum Erwerb eines innerörtlichen Grundstücks in Höhe von 270.000 EUR wird gestrichen, weil ein Grunderwerb nicht nur im Rahmen der Städtebauförderung erfolgen soll (s. a. zusätzliche Mittel beim PSK 111080.0909000).
Hinweis der Verwaltung
Durch die zusätzliche Investition zum Erwerb eines innerörtlichen Grundstücks wird die Kreditaufnahme im I. Nachtragshaushalt (§ 2 der Haushaltssatzung) auf die neue rechnerische Kreditobergrenze um 246.400 von 1.204.000 auf 1.450.400 EUR erhöht.
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die als Anlage beigefügte I. Nachtragshaushaltssatzung mit I. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 mit den in dieser Sitzung besprochenen Änderungen zu beschließen.
Abstimmungsergebnis dafür: 6 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0