Amt Bornhöved
 

Auszug - I. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan 2020  

Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Bornhöved
TOP: Ö 10
Gremium: Finanzausschuss der Gemeinde Bornhöved Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 22.04.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:00 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Amt, Lindenstraße 5, 24619 Bornhöved
Ort: Lindenstraße 5, 24619 Bornhöved
VO/2020/095/02GV I. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan 2020
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Thomas Kech
Federführend:20 Finanzen Bearbeiter/-in: Kech, Thomas
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die vorgeschlagenen Veränderungen im I. Nachtragshaushalt werden anhand der entsprechenden Liste vorgetragen und werden dazu nachfolgend aufgeführte Änderungen besprochen:

 

Aufwendungen

 

PSK

Änderung

Ansatz neu

Begründung

541000.5221000

-260.000

140.000

Wegen Zahlungen für eine Unterhaltungsmaßnahme aus dem Vorjahr sollen Haushaltsmittel (inkl. übertragener Ermächtigungen) in Höhe von 150.000 EUR eingeplant werden.

 

 

investive Auszahlungen

 

PSK

Änderung

Ansatz neu

Begründung

111080.0909000

411.400

411.400

Es soll ein weiteres innerörtliches Grundstück erworben werden

1 x 165.000 = Kaufpreis + 10 % Notar u. ä.

1 x 246.400 = Kaufpreis + 10 % Notar u. ä.

                       (rd. 3.000 x 80)

 

In der Aussprache wird auch das Bauvorhaben an der Badestelle am See angesprochen. Darin wird angeführt, dass zwischenzeitlich ein Gespräch zwischen der Gemeinde und dem TSV Quellenhaupt stattfand und das Sportlerheim in Tensfeld aufgesucht wurde. Der TSV lt eine Mitbenutzung einer baulich umgestalteten gemeindlichen Immobilie an der Badestelle für unzweckmäßig und bevorzugt einen umfangreich ausgestatteten eigenen Neubau. Weiter wird vom Vorsitzenden mitgeteilt, dass von der Verwaltung noch Entwurfskizzen für mögliche Bauvorhaben, eine grobe Kostenschätzung und Fördermöglichkeiten vorgelegt werden sollen. Auf Nachfrage wird mitgeteilt, dass entsprechende Beschlüsse von gemeindlichen Gremien allerdings nicht gefasst wurden. Die vorgeschlagenen haushaltsrechtlichen Änderungen im I. Nachtragshaushalt (= Streichung der Mittel im lfd. Jahr und Streichung der Verpflichtungsermächtigung für das folgende Jahr) werden aber nicht in Frage gestellt. In diesem Jahr soll entschieden werden, wer welches Bauvorhaben wann realisiert und eine eigene Vorplanung erfolgen.

 

Hinweis der Verwaltung

Auf Förderung besteht regelmäßig kein Rechtsanspruch und diese ist auch von der Verfügbarkeit finanzieller Mittel abhängig. Folgende Fördermöglichkeiten sind aber möglich. Die Förderquote der Aktivregion und des Vereins Naherholung betragen grundsätzlich 50 %. Abweichungen sind möglich. Der Verein senkt die Förderquote bei größeren Maßnahmen deutlich ab:

 

Sportstätte (Sportlerheim)

Sportverein = Kreissportverband (Förderquote = 20 % + Zuschlag Finanzkraft)

Landessportverband (Förderquote = 20 %)

-Voraussetzung: Verein trägt Eigenanteil von mind 20 % und Gemeinde beteiligt sich-

   Aktivregion (Förderquote = ?)

Gemeinde= Kreissportverband (Förderquote = 20 % + Zuschlag Finanzkraft)

   Aktivregion (Förderquote = ?)

 

Touristische Einrichtung (Badehaus)

Gemeinde=  Kreisrichtlinie (Förderquote = 50 %, max. 50.000)

  Aktivregion (Förderquote = ?)

  Verein Naherholung (Förderquote = ?)

 

Haushaltsvermerke

 

Art

PSK

Betrag

Bemerkung

Sperrvermerk

573010.0891000

4.500

Die Mittel für die Beschaffung des Mobiliars für das Trauzimmer sind gesperrt.

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

Die im Verwaltungsentwurf enthaltene Verpflichtungsermächtigung zum Erwerb eines innerörtlichen Grundstücks in Höhe von 270.000 EUR wird gestrichen, weil ein Grunderwerb nicht nur im Rahmen der Städtebauförderung erfolgen soll (s. a. zusätzliche Mittel beim PSK 111080.0909000).

 

Hinweis der Verwaltung

Durch die zusätzliche Investition zum Erwerb eines innerörtlichen Grundstücks wird die Kreditaufnahme im I. Nachtragshaushalt (§ 2 der Haushaltssatzung) auf die neue rechnerische Kreditobergrenze um 246.400 von 1.204.000 auf 1.450.400 EUR erhöht.


 

 


Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung  die als Anlage beigefügte I. Nachtragshaushaltssatzung mit I. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 mit den in dieser Sitzung besprochenen Änderungen zu beschließen.

 


 

Abstimmungsergebnis dafür: 6 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0