Amt Bornhöved
 

Auszug - Windenergie - Beratung und ergänzender Beschluss zur Kostenübernahmevereinbarung für die Beauftragung eines Planungsbüros im Zusammenhang mit der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 für das im Regionalplan ausgewiesene Windenergieeignungsgebiet  

20. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee
TOP: Ö 10
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 12.03.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:40 Anlass: Sitzung
Raum: Alte Schule Stocksee, Am Dorfplatz 4, 24326 Stocksee
Ort: Am Dorfplatz 4, 24326 Stocksee
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Einleitend berichtet Herr Jansen von einem Schreiben, das die Bürgerinitiative Windenergie in Schmalensee an ihn gerichtet hat. Er stellt hierzu fest, dass die Bürgerinitiative durchaus auch über Gemeindegrenzen hinweg tätig sein darf, die Gemeinde darf es allerdings nur innerhalb ihres Bereiches. Er weist auf die bisherigen Beratungen in dieser Sache hin, insbesondere auf den Erlass vom März 2011, der neu vorsah, dass auch innerhalb eines Naturparkes Windeignungsflächen im Rahmen der Feinsteuerung ermöglicht werden können. Weil Dersau und Damsdorf in Nachbarschaft zu Stocksee derartige Flächen ausweisen wollten, hat sich damals auch die Gemeindevertretung für eine entsprechende Anmeldung geeignet erscheinender Flächen entschieden. Er zitiert aus dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 25.10.2011. Nach dem vorbereiteten Kabinettsbeschluss wurde im am 17.12. in Kraft gesetzten fortgeschriebenen Regionalplan die Fläche im Grenzbereich zu Dersau gestrichen, ein gemeinsames Windeignungsgebiet im Bereich der Gemeinden Damsdorf, Schmalensee und Stocksee aber ausgewiesen. Hierdurch ist eine Privilegierung für Windenergieanlagen entstanden. Allerdings gibt es in der Fortschreibung des Regionalplanes einen Hinweis auf Vorbehalte hinsichtlich zusätzlich vorzunehmender Untersuchungen hinsichtlich des Vogelschutzes.

 

Eine von ihm an das Innenministerium gerichtete Anfrage zur Möglichkeit der Einschränkung durch die Gemeinde hat ergeben, dass unter städtebaulichen Aspekten eine Reduzierung auf 50 % der Windenergieeignungsfläche möglich sein kann. Er weist darauf hin, dass die in den drei Gemeinden belegenen Teilgebiete jeweils groß genug sind, um theoretisch auch jeweils eigene Windparks entstehen zu lassen. Da aber ein Projektentwickler und Investor vorhanden ist, der einen gemeinsamen Windpark plant, soll die weitere Planung und das weitere Vorgehen zwischen den Gemeinden abgestimmt werden.

 

Die Gemeinden Schmalensee und Stocksee haben sich entschlossen, hierfür die Möglichkeiten der Bauleitplanung (F-Planänderung und Aufstellung eines Bebauungsplanes) zu nutzen wohingegen Damsdorf auf diese Möglichkeit verzichtet und sich auf den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages beschränkt hat.

 

Er vertritt die Auffassung, dass mit der Bauleitplanung die Gemeinde eine deutlich bessere Position hat und es auch zu einer umfangreichen Bürgerbeteiligung kommt, die bei dem Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, wie es in Damsdorf durchgeführt wird, nicht gegeben ist.

 

In der Sitzung vom 16.01. wurde der Grundsatzbeschluss zur Beauftragung des Planungsbüros gefasst. Zwischenzeitlich liegt der abzuschließende Vertrag zur Kostenübernahme durch die Firma Denker & Wulf AG vor. Dieser wurde einvernehmlich formuliert.

 

In Ergänzung des Beschlusses zum 16.01.2013 wird folgender Beschluss gefasst:


1. Die Gemeinde schließt mit der Firma Denker & Wulf AG die Vereinbarung zur Kostenübernahme.

 

2. Im Rahmen ihrer Planungshoheit beabsichtigt die Gemeinde, die maximale energetische Ausbeute im Gemeindegebiet der Gemeinde Stocksee sicher zu stellen. Hierzu soll in Folge mit der Denker & Wulf AG ein städtebaulicher Vertrag bezüglich der Errichtung bauartgleicher Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe bis zu maximal 150 m in dem gemeindeübergreifenden Eignungsgebiet Nr. 306 baldmöglichst geschlossen werden.

 

3. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den in Ziffer 2 genannten städtebaulichen Vertrag unter Mitwirkung der Verwaltung mit der Denker & Wulf AG zu verhandeln.

 

4. Die Gemeindevertretung beschließt, den unter 2. und 3. genannten städtebaulichen Vertrag mit der Denker & Wulf AG vor Satzungsbeschluss über den entsprechenden Bebauungsplan zum Eignungsgebiet.“

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis   dafür:  8        dagegen:  0   Stimmenthaltungen:  0