Auszug - Beratung und Beschlussfassung zum Einnahme- und Ausgabeplan der Kameradschaftskasse der Feuerwehr Tensfeld für das Jahr 2020
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Gemäß § 2a Abs. 3 Brandschutzgesetz haben die Freiwilligen Feuerwehren, in denen die vorhandenen Kameradschaftskassen als Sondervermögen der Gemeinde eingestuft sind, jährlich einen Einnahme-/ Ausgabeplan zu erstellen. Über diesen muss von der Gemeindevertretung beraten und abgestimmt werden.
Abstimmungsergebnis dafür: 8 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0