Auszug - Beauftragung eines Planungsbüros für die Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 für das im Regionalplanfür den Planungsraum I ausgewiesene Eignungsgebiet für Windenergieanlagen
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Auch hierzu erübrigt sich eine weitere Aussprache.
Die Gemeindevertretung beschließt wie folgt:
Beschluss:
1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, soll die PROKOM GmbH in Lübeck beauftragt werden.
Die Beauftragung der Planung an die PROKOM GmbH wird davon abhängig gemacht, dass die Firma Denker & Wulf AG sich in einem städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Kosten verpflichtet und eine Sicherheitsleistung in Höhe der voraussichtlichen Planungskosten erbringt.
2. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Einwohnerversammlung an einem bestimmten Tag durchgeführt werden.
Die Gemeinde Schmalensee schließt mit der Denker & Wulf AG die Vereinbarung zur Kostenübernahme.
Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltungen: 0