Amt Bornhöved
 

Auszug - Beschaffung einer neuen einheitlichen Software (VOIS) für die Bürgerdienste - Grundsatzbeschluss  

Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Bornhöved
TOP: Ö 14
Gremium: Amtsausschuss des Amtes Bornhöved Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 26.02.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:20 Anlass: Sitzung
Raum: Dörphus Damsdorf
Ort: 23824 Damsdorf
VO/2020/041/01Amt Beschaffung einer neuen einheitlichen Software (VOIS) für die Bürgerdienste - Grundsatzbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Johanna Kegel-Maier
Federführend:11 Bürgerservice Bearbeiter/-in: Tietgen, Joerg
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Tietgen erläutert auf Anregung von Herrn Barkow die Notwendigkeit der geplanten neuen Software, insbesondere im Bereich des Einwohnermeldeamtes. In diesem Zusammenhang stellt Herr Tietgen auch kurz das zugrundeliegende IT-Konzept vor, das insbesondere auf eine starke Verknüpfung der neuen Programme (eAkte, Finanzsoftware H&H proDoppik und Bürgerdienste VOIS) mittels vorhandener Schnittstellen abzielt. Zudem sind alle drei neuen Verfahren geeignet, Verwaltungsprozesse besser zu unterstützen, zu vereinfachen oder effektiver zu gestalten.

 

Frau Eglinski weist darauf hin, dass sich bei der Haushaltsplanung für die Finanzmittel zur Beschaffung von VOIS ein Fehler eingeschlichen hat. Statt die Bruttokosten zu veranschlagen, wurden Nettobeträge im Haushalt eingestellt.

Zudem sollen noch zwei kleinere Zusatzmodule mit beschafft werden, die in der ursprünglichen Planung noch nicht berücksichtigt waren.

Aus diesen Gründen werden jetzt weitere 10.700 €r die Beschaffung benötigt.

  
 

 


  
Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Amtsausschuss beschließt die Beschaffung der Fachverfahren VOIS/MESO Meldewesen, VOIS/GEKA Gebührenkasse, VOIS/FB Fundbüro und das Upgrade VOIS/GESO Gewerbe im Haushaltsjahr 2020.

 

Der Amtsvorsteher wird ermächtigt und beauftragt, die entsprechenden Verträge zu

schließen.

 

  1. Die zusätzlich benötigten Finanzmittel in Höhe von 10.700 werden gem. § 82 GO überplanmäßig bereitgestellt. Als Deckung werden u.a. die nicht mehr benötigten Mittel für die Instandsetzung des Fahrstuhls herangezogen.

 

 


Abstimmungsergebnis dafür: 43  dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0