Auszug - Einwohnerfragezeit A
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Wortprotokoll |
Es werden folgende Anfragen gestellt und vom Bürgermeister beantwortet:
5.1 Gibt es eine Kalkulation, wann der Gemeinde Gewerbesteuereinnahmen aus dem Windpark zufließen werden? Bürgermeister: Bisher wird davon ausgegangen, dass dies im 6. oder 7. Jahr des Betriebes sein wird. Bis dahin gibt es nach den bisherigen Überlegungen die Bereitschaft der Eigentümer, die Gemeinde an den Pachteinnahmen zu beteiligen. Hinsichtlich der Höhe der Einnahmen ist davon auszugehen, dass nach allgemeinen Erfahrungen rund 5.000,00 EUR je installierter MW fließen werden.
5.2 Herr Bucksch fragt an, ob die Gemeinde von einem neuen Zuschussprogramm des Bundes zur energetischen Sanierung der Straßenbeleuchtung Gebrauch machen wird. Bürgermeister Siebke weist darauf hin, dass erst vor kurzer Zeit alle Leuchtmittel in den Straßenlampen gegen Energiesparlampen ausgetauscht wurden. Sollte ein erneuter Umbau erfolgen, müssten auch die Lampenköpfe ausgetauscht werden, was je Stück rund 1.700,00 EUR Kosten verursachen würde. Davon wurde bisher Abstand genommen, da die letzte Sanierungsmaßnahme zu kurze Zeit zurück liegt und sich noch nicht gerechnet hat.
5.3 Zu der Anfrage, ob in der Formulierung in einer Vorlage für die letzte Sitzung hinsichtlich der „maximalen Ausnutzung“ des Windparkgebietes nicht ein Vorgriff auf die Bauleitplanung liegt, verweist der Bürgermeister auf die nachfolgenden Tagesordnungspunkte.
5.4 Herr Schwarz weist darauf hin, dass die Windenergieeignungsfläche zwar eine Privilegierung für Windanlagen mit sich bringt, die Gemeinde aber im Rahmen der Bauleitplanung insoweit steuern kann, dass eine Ausnutzung von mindestens 51 % noch nicht als Verhinderungsplanung anzusehen ist.
5.5 Unter Beteiligung zahlreicher Zuhörerinnen und Zuhörer ergibt sich eine lange und emotional geführte Aussprache zum Thema Windenergie im Eignungsgebiet Damsdorf/Stocksee/Schmalensee. In deren Verlauf werden auch Unterstellungen, falsche Behauptungen und Vorwürfe hinsichtlich Interessenkonflikte wegen persönlicher Vorteilsmöglichkeiten in den Raum gestellt. Vorgeschlagen wird auch, dass die Gemeindevertretung durch einen Bürgerentscheid ein Meinungsbild in der Bevölkerung herbeiführt. Details hierzu können nicht geklärt werden, da nach Aussage von Herrn Bünn erst mit dem Gesetz- und Verordnungsblatt vom heutigen Tage die Gemeindeordnung hinsichtlich der Bürgerbeteiligung erneut geändert wurde.
Herr Siebke unterbricht die Sitzung und zieht sich mit der Gemeindevertretung zur internen Beratung in einen Nebenraum zurück.
Nach Wiedereröffnung der Sitzung berichtet er, dass sich die Vertretung darauf verständigt hat, die Punkte 2 und 3 aus der für die heutige Sitzung verteilten zusätzlichen Vorlage nicht zur Beschlussfassung zu stellen. Weiterhin ist vorgesehen, dass die weiteren Gespräche mit der Investorengruppe nicht von ihm sondern von seinem Stellvertreter geführt werden, da er selbst Grundeigentümer in dem fraglichen Gebiet ist, sein Stellvertreter hingegen nicht.
Hinsichtlich der Frage nach einem Bürgerentscheid empfiehlt und unterstützt die Gemeindevertretung dieses Ansinnen. Allerdings schlägt sie den Weg des Bürgerbegehrens vor, damit die betroffenen und interessierten Bürger die zu stellende Frage selbst formulieren können und die Gemeindevertretung sich nicht dem Vorwurf aussetzen muss, bei einem Beschluss zum Bürgerentscheid die Frage so vorformuliert zu haben, dass eine Beantwortung nur in ihrem Sinne möglich erscheint.