Auszug - Antrag zum Sonderprogramm "Neue Perspektive Wohnen"
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Ausschussvorsitzende informiert darüber, dass das Land Schleswig-Holstein im Dezember 2019 eine Förderrichtlinie zum Sonderprogramm „Neue Perspektive Wohnen“ erlassen hat. Das Sonderprogramm unterstützt Kommunen und Investoren bei der Planung und Gestaltung von Wohngebieten, so dass für viele Bedarfsgruppen angemessener Wohnraum realisiert werden kann. Es sollen an geeigneten Orten gemischte und attraktive Wohnquartiere entstehen, die sich durch besondere architektonische, städtebauliche und soziale Qualitäten auszeichnen und eine Siedlungsstruktur mit einer Bandbreite von Gebäudetypen anbieten.
Zuwendungsempfänger/innen sind u. a. schleswig-holsteinische Gemeinden.
Das Land fördert den Aufwand für die Erstellung eines leitbildbasierten umfassenden Bebauungskonzeptes, das zur Umsetzung geeignet und bestimmt ist. Dazu gehören die Vorbereitung und Erstellung eines Bebauungsplanes, eines Vorhaben- und Erschließungsplanes oder auf sonstige Weise verbindlichen Bebauungskonzeptes.
Zu den weiteren Fördervoraussetzungen nimmt Herr Dr. Albertsen Bezug auf die Sachverhaltsschilderung in der vorliegenden Beschlussvorlage.
Die Fa. DSK-BIG hat nun der Gemeinde Bornhöved angeboten, diese bei der Identifikation geeigneter Entwicklungsflächen zu unterstützen und weiter auch eine professionelle Prozessbegleitung von der Förderantragstellung bis zum rechtswirksamen Bebauungsplan angeboten.
Der Ausschussvorsitzende schlägt vor, die DSK-BIG mit der Identifikation geeigneter Entwicklungsflächen und der professionellen Prozessbegleitung entsprechend dem Modul 1 der Leistungsbeschreibung vom 17.01.2020 zu beauftragen. Ein Honorarangebot ist bei der DSK-BIG angefordert und soll bis zur Sitzung der Gemeindevertretung vorgelegt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeindevertretung wird empfohlen, vorbehaltlich der Vorlage eines Honorarangebotes die DSK-BIG mit der Identifikation geeigneter Entwicklungsflächen und der professionellen Prozessbegleitung entsprechend dem Modul 1 der Leistungsbeschreibung vom 17.01.2020 zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis dafür: 6 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 1