Amt Bornhöved
 

Auszug - Bericht zum Sachstand der Breitbandplanung und Beschluss zur Finanzierung  

18. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld
TOP: Ö 4
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 20.02.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 20:55 Anlass: Sitzung
Raum: Uns Huus, Tensfeld
Ort: Am hohen Stein, 23824 Tensfeld
Zusatz: Es werden folgende Tagesordnungspunkte der Tagesordnung hinzugefügt: Neu TOP 5. Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 Neu TOP 8. Personalangelegenheiten. Dieser TOP wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten. Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenenthaltungen: 0
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Bürgermeisterin erläutert die versandte Beschlussvorlage ausführlich unter anderem für die anwesenden Bürger/innen.

Sie ergänzt, dass zurzeit 23 Gemeinden die Breitbandversorgung förmlich auf den Wegezweckverband übertragen haben.

 

Forcierung des Breitbandausbaus in unserer Gemeinde

 

Das Land Schleswig-Holstein hat für einen Projekt-Wettbewerb Breitbandförderung für 2013 Fördermittel in Höhe von insgesamt 3 Millionen Euro bereitgestellt. Ziel ist es, Hochgeschwindigkeitsnetze (NGA-Netze) zu fördern. Dafür werden vor allem Planungs- und Beratungsleistungen für die Realisierung der Netze unterstützt.

 

Rahmenbedingungen:

 

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbare Zuwendung im Wege der Anteilfinanzierung in Höhe von 75 Prozent. Dabei werden maximal 100.000 Euro je Projekt als förderfähig anerkannt. Alle bis zum 28.02.2013 eingegangenen Förderanträge werden nach ihrer Bedeutung für den Breitbandausbau in Schleswig-Holstein bewertet. Die zu fördernde Maßnahme muss bis zum 30.11.2013 abgeschlossen und abgerechnet sein.

 

Mit einer Teilnahme am Projekt-Wettbewerb kann das gemeinsame Ziel, den Breitbandausbau vor Ort zu realisieren, mit überschaubarem Mitteleinsatz deutlich gestärkt werden. Daher wird beschlossen, einen Antrag zu stellen, der die Förderung der Kosten für Ingenieurleistungen für die Planung und Leerrohrplanung zur Vorbereitung der Errichtung eines Hochgeschwindigkeit-Breitbandnetzes (NGA-Netz) zum Inhalt hat. Mit Abgabe des Antrags versichert die Gemeinde zugleich, den Eigenanteil und die nicht förderfähigen Kosten für die Planungsleistungen zu übernehmen, sobald die Fördermittel zur Ausschüttung kommen.

 

Für eine vorbereitende Planung bezogen auf das Netz in der Ortslage mit einer Anbindung aller Haushalte (ohne Berücksichtigung von entsprechenden Zuleitungen zwischen unserer Gemeinde und anderen Gemeinden sowie ohne Berücksichtigung übergeordneter technischer Einrichtungen) werden voraussichtlich folgende Kosten entstehen:

 

Kosten für Planungsleistungen (brutto)               91.035,00 €

 

förderfähige Kosten (netto) , Planungsleistungen               76.500,00 €

 

Mögliche Förderquote 75 %              57.375,00 €

 

nicht förderfähige Kosten, Mehrwertsteuer               14.535,00 €

 

Eigenleistung               19.125,00 €

 

 

Summe für die Gemeinde (37 %)              33.660,00 €

 

Eine tatsächliche Beauftragung der Ingenieurleistungen erscheint erst dann sinnvoll, und damit kostenwirksam, wenn der WZV im Wege des noch laufenden Vergabeverfahrens für den Betrieb des Breitbandnetzes einen geeigneten Partner gefunden hat. Dieses ist noch innerhalb des für den Förderantrag relevanten Zeitraumes zu erwarten.

 

Nach ausführlicher Erläuterung der Vorlage und umfassender Aussprache zu diesem Thema kommen die Gemeindevertreter/innen überein, die Förderung der Kosten für Ingenieurleistungen für die Planung und Leerrohrplanung zur Vorbereitung der Errichtung eines Hochgeschwindigkeitsbreitbandnetzes zu beantragen.


Der Beschluss lautet:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, einen Antrag zu stellen, der die Förderung der Kosten für Ingenieurleistungen für die Planung und Leerrohrplanung zur Vorbereitung der Errichtung eines Hochgeschwindigkeitsbreitbandnetzes (NGA-Netz) zum Inhalt hat. Mit Abgabe des Antrages versichert die Gemeinde Tensfeld zugleich, den Eigenanteil von den nicht förderfähigen Kosten für die Planungsleistung in einer Gesamthöhe von 33.660,00 € zu übernehmen, sobald die Fördermittel zur Ausschüttung kommen.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis   dafür: 7  dagegen:  0  Stimmenthaltungen:  0