Amt Bornhöved
 

Auszug - Straßenbaumaßnahme "Silgen Bargen"  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved
TOP: Ö 6.3
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 12.12.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:31 - 22:12 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Sventana-Schule Bornhöved
Ort: Jahnweg 6, 24619 Bornhöved
 
Wortprotokoll

Ein Einwohner verliest die chronologische Entwicklung des seit einigen Jahren beabsichtigten Ausbaus des „Silgen Bargen“ und die unterschiedlichen Kostenschätzungen dazu. Er schlägt vor, zunächst nur den Gehweg auszubauen und die Fahrbahn erst nach der Sanierung der Segeberger Landstraße zu erneuern und fragt er nach, wann mit einer Antwort dazu zu rechnen ist. Dazu wird mitgeteilt, dass eine Antwort nach Aufruf des TOP 9 erfolgt.

 

Weiter wird vorgeschlagen, dass sich die Gemeinde bei der Baumaßnahme im „Silgen Bargen“ auf die notwendigsten Ausgaben beschränkt. Dazu wird mitgeteilt, dass im Bauausschuss ein Bauprogramm beraten wurde und die Gemeindevertretung unter TOP 9 ein Bauprogramm beschließen soll. Vorab wird jedoch bereits mitgeteilt, dass die Baumaßnahme ausgeschrieben wird und der wirtschaftlichste Anbieter den Zuschlag erhalten wird, um die Kosten für alle Betroffenen möglichst niedrig zu halten.

 

Auf die Nachfrage ob, die im Internet veröffentlichte Kostenschätzung wieder aus dem Internet herausgenommen wird, teilt der Bürgermeister mit, dass dieses Thema noch im Bauausschuss behandelt werden muss.

 

Auf weitere Nachfrage, ob auch bei dieser Baumaßnahme ein Ablösevertrag geschlossen werden kann, wird mitgeteilt, dass dieses möglich ist. Es wird jedoch angeraten, einen Ablösevertrag erst nach der Ausschreibung zu schließen.

 

Auf die Beschwerde, dass Anregungen der Anwohner den „Silgen Bargen“ schrittweise und kostengünstig zu sanieren, nicht berücksichtigt werden, wird vom Bürgermeister mitgeteilt, dass sich die Gemeinde ausführlich mit den Anwohnern auseinandergesetzt hat und diesen sehr entgegen gekommen ist. Nun ist es aber Zeit für Entscheidungen. Von einem Einwohner wird bestätigt, dass sich die Politik intensiv mit dieser Baumaßnahme befasst hat.

 

Von einem Anwohner wird vorgetragen, dass der vorhandene Schwerlastverkehr bei der Baumaßnahme berücksichtigt werden muss, weil es sich bei Ausbaubeiträgen um keine geringen Summen handelt. Dazu wird mitgeteilt, dass dieses der Gemeinde bewusst ist und zumindest Geschwindigkeitsbegrenzungen angedacht sind.

 

Auf Nachfrage wird mitgeteilt, dass die Umlagesätze der Straßenbaubeitragssatzung aktuell nicht geändert wurden. Diese wurden aber bereits 2015 gesenkt. Bei der Finanzierung von Straßenbaumaßnahmen muss die Gemeinde auch an alle Straßen und an alle Anwohner und nicht nur an eine Maßnahme denken.

 

Zur Anregung die Straßenbaumaßnahme im „Silgen Bargen“ über eine Einwohner basierte Umlage im gesamten Gemeindegebiet zu finanzieren, wird mitgeteilt, dass dieses unzulässig ist.