Auszug - Erlass einer II. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung über die Wasserversorgung in der Gemeinde Tensfeld vom 11.12.2013
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Protokollführer trägt den wesentlichen Inhalt der Beschlussvorlage vor. Danach ist im abgelaufenen Abrechnungszeitraum eine Überdeckung entstanden, die im neuen Kalkulationszeitraum an die Gebührenpflichtigen ausgekehrt wird. Weil derzeit die Grundgebühr sehr hoch ist, werden von der Verwaltung drei Gebührenvarianten vorgestellt, von denen zwei eine Senkung der Grundgebühr zu Lasten der Verbrauchsgebühr vorsehen. Nach einer kurzen Aussprache sind sich die Ausschussmitglieder aber darüber einig, die Grundgebühr nicht zu senken und wird über folgenden Antrag abgestimmt:
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Verbrauchsgebühr und die Grundgebühr gem. der Kalkulation der Beschlussvorlage entsprechend der Variante 1 (Grundgebühr = 10 EUR, Verbrauchsgebühr = 0,60 EUR/cbm) für den Kalkulationszeitraum von 2020 – 2022 festzusetzen und eine entsprechende II. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung über die Wasserversorgung in der Gemeinde Tensfeld gem. Entwurf der Vorlage zu beschließen.
Abstimmungsergebnis dafür: 4 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0