Amt Bornhöved
 

Auszug - Erlass einer II. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung über die Wasserversorgung in der Gemeinde Tensfeld vom 11.12.2013  

Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Tensfeld
TOP: Ö 6
Gremium: Finanzausschuss der Gemeinde Tensfeld Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 26.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:29 Anlass: Sitzung
Raum: Uns Huus, Tensfeld
Ort: Am hohen Stein, 23824 Tensfeld
VO/2019/414/08GV Erlass einer II. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung über die Wasserversorgung in der Gemeinde Tensfeld vom 11.12.2013
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Anja BehrensAktenzeichen:20-5 08 815.122
Federführend:20 Finanzen Bearbeiter/-in: Behrens, Anja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Protokollführer trägt den wesentlichen Inhalt der  Beschlussvorlage vor. Danach ist im abgelaufenen Abrechnungszeitraum eine Überdeckung entstanden, die im neuen Kalkulationszeitraum an die Gebührenpflichtigen ausgekehrt wird. Weil derzeit die Grundgebühr sehr hoch ist, werden von der Verwaltung drei Gebührenvarianten vorgestellt, von denen zwei eine Senkung der Grundgebühr zu Lasten der Verbrauchsgebühr vorsehen. Nach einer kurzen Aussprache sind sich die Ausschussmitglieder aber darüber einig, die Grundgebühr nicht zu senken und wird über folgenden Antrag abgestimmt:
 

 


Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Verbrauchsgebühr und die Grundgebühr gem. der Kalkulation der Beschlussvorlage entsprechend der Variante 1 (Grundgebühr = 10 EUR, Verbrauchsgebühr = 0,60 EUR/cbm)r den Kalkulationszeitraum von 2020 2022 festzusetzen und eine entsprechende II. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung über die Wasserversorgung in der Gemeinde Tensfeld gem. Entwurf der Vorlage zu beschließen.

 

 


Abstimmungsergebnis dafür: 4 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0