Auszug - I. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Stocksee über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung) vom 20.12.2017
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Ausschussvorsitzende erläutert, dass der Gebührenkalkulationszeitraum maximal drei Jahre beträgt und nach Ablauf dieser Zeit eine Neukalkulation von Benutzungsgebühren erfolgen muss. Im abgelaufenen Kalkulationszeitraum ist eine Überdeckung von rd. 9.000 EUR entstanden. Dieser Betrag wird bei der Neukalkulation an die Gebührenpflichtigen ausgekehrt, in dem ein jährlicher Ertrag von rd. 3.000 EUR berücksichtigt wird und die Gebührenpflichtigen somit im neuen Kalkulationszeitraum mit rd. 9.000 EUR (3 x rd. 3.000 EUR) entlastet werden. Obwohl der genannte Überschuss entstanden ist, wird eine Senkung der Gebühren nicht vorgeschlagen, weil nach wie vor relativ hohe Unterhaltungsaufwendungen Im Abwassernetz erwartet werden.
Auf Nachfrage von Herrn Kohlmorgen, warum die bezogene Wassermenge von der abgerechneten Abwassermenge abweicht, wird erläutert, dass die bezogene Wassermenge i. d. R. höher ist als die abgerechnete Abwassermenge (obwohl die Wasserzähler Grundlage für die Abwasserberechnung sind), weil zum einen im Wassernetz regelmäßig Wasserverluste eintreten (z. B. Rohrbrüche, Hydranten) und zum anderen auch die Möglichkeit besteht Wasser über Nebenzähler z. B. zur Gartenbewässerung zu verwenden. Für solch einen Wasserverbrauch entsteht keine Abwassergebührenpflicht.
Abschließend wird über folgenden Antrag abgestimmt:
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Schmutzwassergebühr für einen Kalkulationszeitraum von 2020 – 2022 bei 3,65 € je cbm zu belassen.
Abstimmungsergebnis dafür: 4 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0