Auszug - Grundsatzbeschluss zur Erarbeitung eines Ortskernentwicklungskonzeptes
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Um eine Förderung für das Dorfgemeinschaftshaus vom GAK zu erhalten, ist es notwendig ein Ortskernentwicklungskonzept zu erstellen.
Verwaltungsseitig wird daher empfohlen, einen Beschluss zur Erarbeitung des Ortskernentwicklungskonzeptes zu fassen.
Unschädlich ist es, wenn dieser Beschluss unter den Vorbehalt einer Förderung gestellt wird.
Angemerkt wird aus dem Ausschuss, dass auch ohne Förderzusage ein Ortskernentwicklungskonzept Vorteile für die Zukunft der Gemeinde bringen könnte, zudem sollte es um die Inhalte des Konzeptes gehen und nicht rein um das günstigste Vergabeangebot.
Nett wäre, wenn sich die Entwickler vorab mit Ihren Konzepten vorstellen könnten.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung zu beschließen:
Dass ein Ortskernentwicklungskonzept erarbeitet werden soll, sofern die Gemeinde hierfür eine Förderzusage durch das Land Schleswig-Holstein erhält.
Der Bürgermeister ermächtigt wird, die Leistungen zur Erarbeitung des Ortskernentwicklungskonzeptes nach Maßgabe des beigefügten Mustertextes und den darin genannten Vergabekriterien auszuschreiben.
Die erforderlichen Finanzmittel sind haushaltsmäßig bereit zu stellen.
Abstimmungsergebnis dafür: 3 dagegen: 2 Stimmenthaltung: 0