Auszug - Beratung und Beschluss zur weiteren Vorgehensweise im Rahmen des Digitalpakts
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Vom Protokollführer wird mitgeteilt, dass in der verteilten Beschlussvorlage die förderfähigen Maßnahmen, die Fördervoraussetzungen und die Antragsfrist sowie der Förderhöchstbetrag für den Schulverband aufgeführt werden. Grundvoraussetzung für die Förderung von digitalen Präsentationsgeräten ist eine LAN-/WLAN-Ausstattung aller erforderlichen Räume.
Der Bauausschuss hatte in seiner letzten Sitzung empfohlen in 2020 durch einen Gutachter bzw. einer Fachfirma zu klären, welche Maßnahmen für welche Räume zu welchen voraussichtlichen Kosten erforderlich sind um die Internet- und Stromversorgung für eine digitale Unterrichtsgestaltung sicherzustellen. Die Ausschussvorsitzende weist auch auf den in der Vorlage genannten Termin zur Besichtigung „Musterlösung Grundschule“ hin. Anschließend wird über nachstehenden Antrag abgestimmt:
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Schulverbandsversammlung unter der Voraussetzung einer Förderung
- Planungskosten in Höhe von 20.000 € in den Haushalt 2020 einzustellen,
- die digitale Mindestausstattung der erforderlichen Räume nach Vorlage der detaillierten Kostenschätzung zeitnah herzustellen, um den „Digitalpakt Schulen“ umzusetzen.
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Abstimmungsergebnis dafür: 5 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0