Auszug - Neufestsetzung der Verwaltungskostenerstattung an das Amt Bornhöved
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Wortprotokoll |
Die verteilte Vorlage wird mit dem Ergebnis, dass der Verwaltungskostenanteil von 154.000 EUR/Jahr auf 138.000 EUR/Jahr sinkt, zur Kenntnis genommen. Eine Aussprache findet nicht statt und eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich, weil die Überprüfung und Neufestsetzung der Verwaltungskostenerstattung nach § 3 des Vertrages zur Verwaltung und Finanzbuchhaltung des Schulverbandes Sventana Bornhöved nach pflichtgemäßen Ermessen durch einseitige Willenserklärung des Amtes erfolgt.