Auszug - Beratung über die Sanierung bzw. Erneuerung der Be- und Entlüftungsanlage in der Sporthalle
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Erneuerung der Lüftungsanlage kann nach der Kommunalrichtlinie des Bundes förderfähig sein. Die Förderquote beträgt 30 %.
Der Bauausschussvorsitzende trägt die Empfehlung seines Ausschusses vor, die Verwaltung zu beauftragen, mit einem Fachunternehmen für Flachdächer einen Ortstermin zu vereinbaren, um eine wirtschaftliche Lösung für die Verbesserung der Dämmung zu erreichen. Sofern die Lösung einen Betrag von 5.000,00 EUR nicht übersteigt, wird der Schulverbandsvorsteher ermächtigt, den Auftrag für die Verbesserung der Dämmung zu vergeben.
Der Schulverbandsvorsteher ergänzt, dass die Verwaltung zu diesem Preislimit keinen Anbieter in näherer Umgebung und in Kiel gefunden hat und er aus diesem Grunde die Angelegenheit erneut in den Bauausschuss zurückverweisen wolle.
Herr Petersdorff argumentiert das unverzügliche Entscheidungserfordernis der Schulverbandsversammlung u.a. aufgrund der schadhaften Decke.
Er stellt den Antrag, über die Alternative 2 der Beschlussvorlage abzustimmen.
Nach weiteren Wortbeiträgen des Schulverbandsvorstehers und der Mitglieder Hamann, Dr.Klüver und Saggau wir der nachfolgende Beschluss formuliert.
Beschlussvorschlag:
Die Schulverbandsversammlung hebt den Beschluss vom 06.06.2019 auf und beauftragt ein Ingenieurbüro mit der Planung der gesamten Lüftungssanlage der Sporthalle inkl.Planung der energetischen Licht- und Deckensanierung und Rückbau der jetzigen Dämmung unter der Voraussetzung der Förderung.
Die Amtsverwaltung wird beauftragt, aus der Kommunalrichtlinie des Bundes entsprechende Fördermittel zu beantragen.
Abstimmungsergebnis dafür: 16 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0