Auszug - Verkehrssicherungspflicht an der Badestelle, hier: Aufsicht
|
Wortprotokoll |
Ein Einwohner stellt die Frage, ob für die mögliche Aufsicht an der Badestelle ein ausgebildeter Rettungsschwimmer erforderlich ist oder ob auch ehrenamtlich diese Aufgabe wahrgenommen werden könnte.
Der Ausschussvorsitzende vermutet, dass es ein ausgebildeter Rettungsschwimmer sein muss, kann hierzu aber keine verbindliche Aussage treffen.