Auszug - Straßenbaumaßnahmen im Dichterviertel hier: Sanierung der Gehwege und Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Beleuchtung
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr M. Krille erläutert die Beschlussvorlage.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich nach erster Einschätzung der Verwaltung bei den Maßnahmen zu den Gehwegbelägen um keine beitragsfähige Maßnahmen handeln dürfte. Eine endgültige Prüfung steht hier aber noch aus.
Bei den Maßnahmen an der Straßenbeleuchtung handelt es sich um beitragsfähige Maßnahmen.
Herr M. Krille berichtet weiter, dass für die Maßnahmen im kommenden Jahr € 80.000 (statt bisher nur € 60.000) in den Haushalt einzuplanen sind.
Herr Block ist der Auffassung, dass es sich bei den Gehwegbelägen um eine beitragsfähige Maßnahme handeln müsse, ähnlich wie bei den seinerzeitigen Maßnahmen im Bereich Rosenstraße, Nachtigallweg, Breslauer Straße. Sollten die künftigen Maßnahmen allerdings als nicht beitragsfähig eingestuft werden, fordert er die Gemeinde auf, die seinerzeit erhobenen Beiträge für die Rosenstraße, Nachtigallweg, Breslauer Straße an die Pflichtigen zurück zu zahlen.
Der Bürgermeister erläutert die vorgesehenen Maßnahmen im Dichterviertel; auch nach seiner Einschätzung dürften diese keine Beitragspflicht auslösen.
Herr Barkow teilt mit, dass es jetzt nur darum geht, ob Maßnahmen zwischen 2020 und 2024 durchzuführen sind oder nicht.
Der Bürgermeister gibt folgenden Beschluss zur Abstimmung:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Gehwege sowie die Straßenbeleuchtung im Dichterviertel in mehreren Abschnitten in den Jahren 2020 bis 2024 zu erneuern.
Hierfür sind im kommenden Haushaltsjahr € 80.000 an Geldmittel einzuplanen.
Abstimmungsergebnis dafür: 16 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 1
Im Anschluss an die Abstimmung teilt Herr Rudolph mit, es sei ihm wichtig, dass bei Fertigstellung einer Baumaßnahme vom Amt festgestellt wird, dass sich diese auch tatsächlich in mängelfreiem Zustand befinden.
Der Bürgermeister erläutert daraufhin allen Anwesenden noch einmal das Verfahren zur technischen Abnahme einer Baumaßnahme.