Amt Bornhöved
 

Auszug - Beratung über die Errichtung einer Zaunanlage des Schulwaldes an der B430  

Sitzung des Bauausschusses des Schulverbandes Sventana Bornhöved
TOP: Ö 7
Gremium: Bauausschuss des Schulverbandes Sventana Bornhöved Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 25.09.2019 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:08 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Sventana-Schule Bornhöved
Ort: Jahnweg 6, 24619 Bornhöved
VO/2019/339/09SV Beratung über die Errichtung einer Zaunanlage des Schulwaldes an der B430
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Stefan Günther
Federführend:21 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Günther, Stefan
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Ausschussmitglieder haben hierzu eine Beschlussvorlage erhalten.

 

Der Schulverbandsvorsteher berichtet in diesem Zusammenhang über er eine Mitteilung des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr, dass dieser im Herbst die Bankette zur B430

u. a. entlang des Schulwaldes freischneiden wird.    
 

 


Nach einer ausgiebigen Diskussion wird sich darauf verständigt, dass ein Fachunternehmen mit der Lieferung und Aufstellung der Zaunanlage beauftragt werden soll. Die Leistungen für einen Forstmulcher sollen gesondert angefragt werden.  

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss beschließt, die Zaunlücke im Schulwald zur B 430 durch einen Maschendrahtzaun in einer Höhe von ca. 1,4 m zu schließen. Mit der Lieferung und Aufstellung der Zaunanlage soll ein Fachunternehmen beauftragt werden. Die Leistungen für den Forstmulcher werden in diesem Fall separat bei einem Fachunternehmen beauftragt. Der Leistungsumfang liegt im Entscheidungsrahmen des Schulverbandsvorstehers.

 

 


Abstimmungsergebnis dafür: 5 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0

 

Hinweis der Verwaltung: Nach Rücksprache mit der Finanzabteilung ist eine Entscheidung des Bauausschusses in dieser Angelegenheit nicht ausreichend, da es sich voraussichtlich um eine überplanmäßige Ausgabe handeln wird, die über dem Ermächtigungsrahmen des Schulverbandsvorstehers liegt. Die Schulverbandsversammlung muss deshalb hierzu einen Beschluss fassen.