Auszug - Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der Straße "Alte Plöner Chaussee"
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr A. Kruse erläutert aus den Beratungen des Bauausschusses.
Bis zum 18.09.2019, lag eine Begründung des Antrags von Herrn Bluhm nicht vor.
Diese wird nun in dieser Gemeindevertretersitzung durch Herrn Bluhm verlesen:
Verlesene Begründung:
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der Straße „Alte Plöner Chaussee“
Bornhöved gehört zur Tourismusregion
Holsteinische Schweiz und ist ein Naherholungsgebiet im Hamburger Umland.
Der von Radfahren/innen jetzt seit einigen Jahren sehr verstärkt genutzte „Mönchsweg“ führt u.a. entlang der „Alten Plöner Chaussee“.
Die Straße ist relativ schmal und hat keinen Radweg und Fußweg.
Sie wird als Abkürzungsmöglichkeit auch von Autofahrern und landwirtschaftlichen Fahrzeugen genutzt, die schnell nach Schmalensee wollen.
Radfahrer, Wanderer, Fußgänger, Schulkinder und Gruppen, die auch zum Bornhöveder See wollen sind durch die zulässige Geschwindigkeit von 50 km/h sehr gefährdet.
Es hat auch schon schwierige Verkehrssituationen gegeben.
Zum Schutz der Bevölkerung und insbesondere obig genannter Personengruppen wird folgender Antrag gestellt:
Unverzügliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der Bornhöveder Straße „Alte Plöner Chaussee“
Nach der Verlesung wird über den Antrag abgestimmt.
Beschluss:
Unverzügliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der Bornhöveder Straße „Alte Plöner Chaussee“
Abstimmungsergebnis dafür: 2 dagegen: 8 Stimmenthaltung: 3