Auszug - 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schmalensee für das Gebiet östlich Dorfstraße, westlich Grasweg, Hauskoppeln, Teilfläche Flurstück 26/1 der Flur 4 der Gemarkung Schmalensee hier: Aufstellungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Zu Beginn der Beratung erklärt sich das Ausschussmitglied Herr Saggau für befangen und verlässt den Sitzungsraum um 19.35 Uhr.
Die Vorlage wird von dem Ausschussvorsitzenden kurz erläutert. Er weist nochmal darauf hin, dass keine Kosten für die Gemeinde entstehen, da die Vorhabenträgerin die Kostenübernahme zugesichert hat.
Anschließend wird folgender Beschluss gefasst:
Beschlussvorschlag:
1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird für das Gebiet östlich Dorfstraße, westlich Grasweg, Hauskoppeln, Teilfläche Flurstück 26/1 der Flur 4 der Gemarkung Schmalensee die 7. Änderung aufgestellt.
Mit dieser Planung soll eine Gewerbefläche für die Ansiedlung eines Zimmereibetriebes planungsrechtlich vorbereitet werden.
Der Geltungsbereich der Planung ist in dem nachfolgenden Lageplan dargestellt:
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll der Fachdienst Kreisplanung des Kreises Segeberg beauftragt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll an einem noch zu bestimmenden Termin stattfinden.
6. Die Durchführung des Bauleitplanung zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird davon abhängig gemacht, dass die Vorhabenträgerin die damit im Zusammenhang stehenden Kosten trägt und eine Sicherheitsleistung in Höhe der voraussichtlichen Kosten erbringt. Der Bürgermeister wird zum Abschluss einer Kostenübernahmevereinbarung ermächtigt.
Abstimmungsergebnis dafür: 6 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0