Amt Bornhöved
 

Auszug - 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tensfeld für das Gebiet "Südlich der Kreisstraße K 52, Kiesstraße 1, Teilflächen der Flurstücke 20/4 und 20/1, Flur 5, Gemarkung Tensfeld" hier: -Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss   

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld
TOP: Ö 10
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 18.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:25 Anlass: Sitzung
Raum: Uns Huus, Tensfeld
Ort: Am hohen Stein, 23824 Tensfeld
VO/2019/199/08GV 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tensfeld für das Gebiet "Südlich der Kreisstraße K 52, Kiesstraße 1, Teilflächen der Flurstücke 20/4 und 20/1, Flur 5, Gemarkung Tensfeld"
hier: -Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:21-1/08/621.3_8
  Bezüglich:
VO/2019/117/08GV
Federführend:21-1 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Bürgermeisterin schildert den Sachverhalt.
 

 


Beschlussvorschlag:

 

1. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem in dem vorliegenden Abwägungsprotokoll genannten Ergebnis geprüft. Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Das Plangebiet wird um die südlich an das Betriebsgelände angrenzende Fläche erweitert:

 

 

3. Der Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tensfeld für das Gebiet "Südlich der Kreisstraße K 52, Kiesstraße 1, Teilflächen der Flurstücke 20/4 und 20/1, Flur 5, Gemarkung Tensfeld" und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

4. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

 


Abstimmungsergebnis dafür:  dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0