Auszug - Beauftragung von Planungsleistungen im Zusammenhang mit dem Bau eines Radweges an der L 68 hier: Änderung des Beschlusses vom 17.04.2019
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Bürgermeisterin erläutert die Vorlage.
Beschlussvorschlag:
Die Bedingung in dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 17.04.2019, nach der ein Ingenieurbüro für die Planungsleistungen für den Bau Radweges nur beauftragt werden darf, wenn alle Grundstückskaufverträge unterschrieben vorliegen, wird aufgehoben. Nach Klärung der Eigentumsverhältnisse und Erlaubnis zur Nutzung als Radweg ist ein Ingenieurbüro nunmehr mit der Planung des Radweges zu beauftragen und der Verlauf des Radweges anzupassen.
Abstimmungsergebnis dafür: 8 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0