Amt Bornhöved
 

Auszug - Beauftragung von Planungsleistungen im Zusammenhang mit dem Bau eines Radweges an der L 68 hier: Änderung des Beschlusses vom 17.04.2019  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 18.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:25 Anlass: Sitzung
Raum: Uns Huus, Tensfeld
Ort: Am hohen Stein, 23824 Tensfeld
VO/2018/054/08GV-2 Beauftragung von Planungsleistungen im Zusammenhang mit dem Bau eines Radweges an der L 68
hier: Änderung des Beschlusses vom 17.04.2019
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Georg BickelAktenzeichen:21-3
  Bezüglich:
VO/2018/054/08GV
Federführend:21-1 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Bickel, Georg
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Bürgermeisterin erläutert die Vorlage.

 

 


  
 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bedingung in dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 17.04.2019, nach der ein Ingenieurbüro für die Planungsleistungen für den Bau Radweges nur beauftragt werden darf, wenn alle Grundstückskaufverträge unterschrieben vorliegen, wird aufgehoben. Nach Krung der Eigentumsverhältnisse und Erlaubnis zur Nutzung als Radweg ist ein  Ingenieurbüro nunmehr mit der Planung des Radweges zu beauftragen und der Verlauf des Radweges anzupassen.

 

 


Abstimmungsergebnis dafür:  8 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0