Amt Bornhöved
 

Auszug - Entwicklung eines Einzelhandelskonzeptes im Rahmen einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 29.08.2019 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:25 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Sventana-Schule Bornhöved
Ort: Jahnweg 6, 24619 Bornhöved
VO/2019/270/02GV Entwicklung eines Einzelhandelskonzeptes im Rahmen einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:21-1
Federführend:21 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Nach einer kurzen Einführung in den Sachverhalt und Vorstellung der Gäste übergibt der Vorsitzende das Wort an Herrn Dr. Albertsen.

 

Herr Dr. Albertsen fasst die wesentlichen Inhalte der Beschlussvorlage zusammen. Danach plant die Gemeinde, im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 den Einzelhandelsmarkt EDEKA am Standort „Kieler Tor“ eine Erweiterung zu ermöglichen.

 

Nachdem die Gemeinde Bornhöved mit dem Ortszentrum in das Städtebauförderprogramm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren aufgenommen worden ist, definiert das von der Gemeinde beauftragte Einzelhandelskonzept in ihrem Standortkonzept den zentralen Versorgungsbereich in der Ortsmitte. Der Gutachter kommt u.a. zu dem Schluss, dass eine Weiterentwicklung des Fachmarktstandortes „Kieler Tor nicht mehr mit den Neuregelungen der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes vereinbar sei und empfiehlt stattdessen die Wiederansiedlung eines großflächigen Lebensmittelvollsortimenters in der Ortsmitte.

 

In der von der Gemeinde eingeholten landesplanerische Stellungnahme wird ihr aufgegeben, den großflächigen Einzelhandel in ihrer städtebaulichen Entwicklung vorrangig in der Ortsmitte anzusiedeln. Die Gemeinde hat daraufhin mit EDEKA Gespräche über eine Verlagerung des Einzelhandelsstandortes geführt, jedoch eine Absage erhalten. Durch eine von EDEKA beauftragte gutachterliche Untersuchung wurde festgestellt, dass eine Verlagerung des Standortes unwirtschaftlich wäre.  

 

In der heutigen Sitzung soll die Gemeindevertretung darüber beraten, ob sie den Einzelhandelsstandort entsprechend dem Einzelhandelskonzept in die Ortsmitte verlagern will oder alternativ der Einzelhandel am bestehenden Standort am Kieler Tor durch den Bebauungsplan Nr. 21 mit dem Ziel der Erweiterung der Verkaufsflächen gestärkt werden soll.

 

Zu dieser Sitzung sind Frau Marggraf (Cappel & Kranzhoff, Städtebauförderung) und Frau Staiger (GMA, Einzelhandelskonzept) als Sachverständige sowie die Grundstückseigentümer mit ihrem Vertreter geladen. Herr Dr. Albertsen bittet die Sachverständigen und Herrn Berlage um Ihre Stellungnahmen.

 

Frau Marggraf informiert über die Rahmenbedingungen, die Anforderung an den Einzelhandelsstandort, die Ziele der Städtebauförderung sowie Wünsche aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und über städtebauliche Aspekte. Es werden verschiedene Varianten für eine Bebauung in der Ortsmitte vorgestellt. Der Vortrag von Frau Marggraf wird veranschaulicht durch eine Power-Point-Präsentation, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Es schließt sich ein ausführlicher Vortrag von Frau Staiger zum Standortkonzept an. Frau Staiger beschreibt die rechtliche Situation und stellt Lösungsmöglichkeiten vor. Die Power-Point-Präsentation zu diesem Vortrag ist ebenfalls der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Abschließend nimmt Herr Berlage für die Eigentümergemeinschaft des Grundstücks Stellung. Herr Berlage spricht sich für die Weiterentwicklung des Einzelhandelsstandortes am Kieler Tor und Fortsetzung der Bauleitplanung für den Bebauungsplan Nr. 21 aus. Herr Berlage trägt im Wesentlichen folgendes vor:

 

      Die Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes liegt bislang nur im Entwurf vor. Die darin festgelegten Ziele entfalten noch keine Bindungswirkung gegenüber den Gemeinden und können im Wege der Abwägung übergangen werden. 

 

      Der zentrale Versorgungsbereich in der Ortsmitte entfaltet keine Magnetwirkung. Dies ist bereits durch Gutachten belegt. EDEKA lehnt eine Verlagerung in die Ortsmitte ab.

 

      Die Flächen sollen zur Optimierung eines Vollsortimenters genutzt werden. Eine Neuansiedlung ist nicht zulässig. Baurecht am Standort Kieler Tor bleibt auch bei einer Verlagerung bestehen.

 

      Durch die heranrückende Bebauung handelt es sich nicht mehr um Außenbereichsflächen. Es ist eine Innenbereichslage im Sinne von § 34 BauGB gegeben.

 

Dem weiteren Beratungsverlauf in der Gemeindevertretung ist zu entnehmen, dass sich die Mitglieder überwiegend für eine Entwicklung des Einzelhandelsstandortes am Kieler Tor aussprechen. Der Standort hat sich etabliert. Eine Abwägung der Argumente der Gutachter und der Grundstückseigentümer spricht ebenfalls für die Beibehaltung des Standortes am Kieler Tor. Gespräche mit Penny und Famila über eine mögliche Ansiedlung im zentralen Versorgungsbereich der Ortsmitte würden zu keinem anderen Ergebnis führen. Alternativszenarien, außerhalb der Gespräche mit Penny und Famila, haben die Gutachter nicht aufgezeigt.  Die Gemeindevertretung sieht ihre Möglichkeiten erschöpft, den Einzelhandelsstandort in die Ortsmitte zu verlagern.

 

Nach einer Unterbrechung von zehn Minuten, die der internen Beratung in den Fraktionen dient, wird folgender Antrag zur Abstimmung gestellt:   
 

 


Beschlussvorschlag:

 

Dem Standortkonzept in dem Entwurf des Einzelhandelskonzeptes folgt die Gemeindevertretung nicht. Das Bauleitplanverfahren für den Bebauungsplan Nr. 21 ist mit dem Ziel der Erweiterung der Verkaufsflächen am Standort Kieler Tor fortzusetzen.

 

 


Abstimmungsergebnis dafür: 12   dagegen: 2          Stimmenthaltung: 0