Amt Bornhöved
 

Auszug - Vorhabenbezogene 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 für das Gebiet "Nördlich Erfurter Straße, westlich Glashüttenweg, südlich Celsiusstraße und östlich des Grundstücks Gablonzer Straße 11 a-d" hier: - Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss   

Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 11
Gremium: Bauausschuss der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 20.06.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:10 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal Süd Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
VO/2019/221/10GV Vorhabenbezogene 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 für das Gebiet "Nördlich Erfurter Straße, westlich Glashüttenweg, südlich Celsiusstraße und östlich des Grundstücks Gablonzer Straße 11 a-d"
hier: - Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:21-1/10/621.41_14_13
Federführend:21-1 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Ausschussvorsitzende trägt den wesentlichen Inhalt der Beschlussvorlage vor und informiert über das Verfahren. Nach kurzer Aussprache wird folgender Antrag als Empfehlungsbeschluss für die Gemeindevertretung zur Abstimmung gestellt.
 

 


Beschlussvorschlag:

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der vorhabenbezogenen 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem in dem Abwägungsprotokoll aufgeführten Ergebnis geprüft. Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung die vorhabenbezogene 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 für das Gebiet "Nördlich Erfurter Straße, westlich Glashüttenweg, südlich Celsiusstraße und östlich Gablonzer Straße 11 a-d“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss der vorhabenbezogenen 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden der Amtsverwaltung eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige vorhabenbezogene Bebauungsplan und der Vorhaben- und Erschließungsplan ins Internet unter der Adresse www.amt-bornhoeved.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

5. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Flächennutzungsplan zu berichtigen.

 

 


Abstimmungsergebnis dafür: 7   dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0