Amt Bornhöved
 

Auszug - Informationen über den aktuellen Sachstand der laufenden Voruntersuchungen im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren"  

Sitzung des Ausschusses für Ortsentwicklung der Gemeinde Bornhöved
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Ortsentwicklung der Gemeinde Bornhöved Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 19.06.2019 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 20:55 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Sventana-Schule Bornhöved
Ort: Jahnweg 6, 24619 Bornhöved
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Nach einer kurzen Einführung in den Sachverhalt übergibt der Ausschussvorsitzende das Wort an Frau Marggraf, die anhand einer Präsentation ausführlich über

 

-          den Stand der vorbereitenden Untersuchungen und dem integrierten Entwicklungskonzept,

-          die wichtigen Aussagen aus dem Einzelhandelskonzept und

-          das weitere Vorgehen

 

berichtet. Die Präsentation ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

Im weiteren Beratungsverlauf fasst der Ausschussvorsitzende noch einmal die wesentlichen Punkte der landesplanerischen Stellungnahme zur Entwicklung des Einzelhandels in der Gemeinde Bornhöved zusammen. Danach sieht die Landesplanung die Gemeinde in der Pflicht, im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen für die städtebauliche Gesamtmaßnahme ein klares Konzept zu entwickeln, wie bzw. wo die Nahversorgung im Gemeindegebiet und für die zu versorgenden Nahbereichsgemeinden zukünftig sichergestellt werden soll. Die Priorität bei der Konzeptentwicklung muss aus Sicht der Landesplanung der Zentrale Versorgungsbereich im Ortskern genießen. Erst wenn dort keine großflächigen Nahversorgungseinrichtungen angesiedelt werden können oder die Nahversorgung z.B. am Standort „Kieler Tor“ sichergestellt werden soll, muss die Gemeinde nach Alternativen suchen, wie der Zentrale Versorgungsbereich in seiner Funktion im Sinne der städtebaulichen Gesamtmaßnahme gestärkt werden kann.

Einer Einzelhandelsentwicklung in der Ortsmitte hat EDEKA eine Absage erteilt. Aufgrund gutachterlicher Aussagen ist der Standort in der Ortsmitte für EDEKA unwirtschaftlich. Durch eine Verlagerung in die Ortsmitte werden aufgrund der fehlenden räumlichen Nähe zu Aldi und Lidl ausbleibende Kombinationskäufe befürchtet. Auch ist die Parkplatzsituation in der Ortsmitte für einen großflächigen Einzelhandel unbefriedigend.

Der Ausschussvorsitzende schlägt vor, in einem städtebaulichen Wettbewerb Ideen für eine Entwicklung der zentralen Fläche in der Ortsmitte zu sammeln.

Dem weiteren Beratungsverlauf ist zu entnehmen, dass dieser Vorschlag grundsätzliche Zustimmung findet.

Es wird vorgeschlagen, in diesem Zusammenhang auch einen Bereich in der Mühlenstraße in den Wettbewerb einzubeziehen. Frau Marggraf sichert eine Prüfung dieser Anregung zu.

Ein Zuhörer schlägt vor, anstelle des Einzelhandels Einrichtungen zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung sowie zusätzliche Dienstleistungsangebote (z.B. Anwaltskanzlei) zu schaffen. Diese Anregungen sollen im Rahmen des städtebaulichen Ideenwettbewerbs geprüft werden.  

Umglichst kurzfristig zu Ergebnissen zu gelangen, soll der Ideenwettbewerb bereits im  Rahmen der Voruntersuchung durchgeführt werden. Dazu ist es erforderlich, den Maßnahmenplan anzupassen und die Zustimmung beim Ministerium r Inneres, ländliche Räume und Integration (MILI) einzuholen.

Nach eingehender Beratung wird folgender Antrag zur Abstimmung gestellt:  
 

 


Der Gemeindevertretung wird empfohlen, im Rahmen der Voruntersuchung einen städtebaulichen Wettbewerb für die Gestaltung des Ortskerns auszuschreiben. Der Maßnahmeplan ist anzupassen und dem Ministerium zur Genehmigung vorzulegen. Die Details der Ausschreibung sind noch festzulegen.

 

 


Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0

 

Hinweis der Verwaltung:

Eine Rückfrage beim Ministerium hat ergeben, dass die Gemeinde zum jetzigen Zeitpunkt keinen neuen (erfolgreichen) Maßnahmenplan nachreichen kann, der als vorbereitende Maßnahme einen Planungs-/städtebaulichen Wettbewerb vorsieht.

Dieses ist erst möglich, wenn das integrierte Entwicklungskonzept (iEK) zum Ergebnis kommt, dass dieser Wettbewerb erforderlich ist und warum. Das iEK muss also zunächst zum Abschluss gebracht werden. Dann wird dieses Konzept mit dem MILI besprochen (ggf. angepasst) und erst anschließend in die GV zur Beschlussfassung gestellt. Erst danach kann ein Maßnahmenplan mit dem Wettbewerb eingereicht werden. Ggf. kann das iEK nach Durchführung dieses Wettbewerbs mit den Ergebnissen dieses Wettbewerbs auch noch geändert werden. Den Wettbewerb selbst könnte ein entsprechendes Fachunternehmen organisieren und begleiten (mit Städtebauförderung).

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 190619 Präsentation Sachstand Voruntersuchung (2135 KB)