Auszug - I. Nachtragssatzung der Friedhofsgebührensatzung
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Wortprotokoll Abstimmungsergebnis |
Die Ausschussmitglieder nehmen die Beschluss-Tischvorlage zur Kenntnis und befürworten eine rückwirkende Änderung der Friedhofsgebührensatzung durch eine 1. Nachtragssatzung in dem sie im § Nr. 3.4., die Gebühr von 250,00 EUR durch den Satz: mit diesem Aufwand verbundenen Mehrkosten ersetzen.
Gültigkeit soll diese Änderung ab 01.01.2012 erhalten, wobei auch andere vergleichbare Bestattungsfälle in den Genuss einer Erstattung der Gebühren kommen sollten, selbst wenn hier bereits eine Bestandskraft des Gebührenbescheides eingetreten ist.
Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltungen: 0