Amt Bornhöved
 

Auszug - Beratung und Beschlussfassung zur 1. Nachtragssatzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren im Rahmen der Offenen Ganztagsschule der Sventana Schule des Schulverbandes Sventana Bornhöved  

Sitzung des Finanzausschusses des Schulverbandes Sventana Bornhöved
TOP: Ö 7
Gremium: Finanzausschuss des Schulverbandes Sventana Bornhöved Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 28.05.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Sventana-Schule Bornhöved
Ort: Jahnweg 6, 24619 Bornhöved
VO/2018/308/09SV-1 Beratung und Beschlussfassung zur 1. Nachtragssatzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren im Rahmen der Offenen Ganztagsschule der Sventana Schule des Schulverbandes Sventana Bornhöved
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Petra NielsBezüglich:
VO/2018/308/09SV
Federführend:11-1 Bürgerservice Bearbeiter/-in: Niels, Petra
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Vom Protokollführer wird vorgetragen, dass mit der vorgeschlagenen Satzungsänderung nur teilweise Neuregelungen erfolgen. Teilweise werden bestehende Regelungen aber nur konkretisiert bzw. leicht verändert.

Zu den einzelnen gebührenpflichtigen Angeboten erfolgen von ihm Ausführungen in monetärer Hinsicht:

 

Kurse

Nach der bisherigen Regelung können beliebig viele Kurse für eine Gebühr von 40,00 EUR/Schulhalbjahr besucht werden. Dieses entspricht 80,00 EUR/Schuljahr. Nach der neuen Regelung beträgt die Gebühr je Tag (Kurs) 10,00 EUR/Monat. Da die Monate Juli und August gebührenfrei sind, entspricht dieses 100,00 EUR/Schuljahr.

Wird jedoch mehr als an einem Tag ein Kurs gebucht, fallenr jeden weiteren Kurs auch 10,00 EUR/Monat an Gebühren an.

 

Frühbetreuung

Die bisherige Regelung sieht vor, dass in der OASE eine Frühbetreuung (von 6.45 bis 7.45 Uhr) gebucht werden kann und gleichzeitig eine Nachmittagsbetreuung (bis 15.00 Uhr) angeboten wird. Die Gebühr dafür beträgt 60,00 EUR/Monat.

Nach der neuen Regelung wird das bisher untrennbare Angebot der Früh- und Nachmittagsbetreuung aufgelöst. So ist es vorgesehen, dass ausschließlich eine Frühbetreuung gebucht werden kann und die Gebühr dar beträgt 10,00 EUR/Monat. Wird auch eine Nachmittagsbetreuung gewünscht, müssten entsprechende Kurse dazu gebucht werden. Der Preis für jeden Kurs beträgt dann auch zusätzlich 10,00 EUR/Monat. Wird an fünf Tagen in der Wochen neben der Frühbetreuung auch eine Nachmittagsbetreuung genscht, beträgt die Monatsgebühr dann nach wie vor 60,00 EUR. Wird aber nur an einigen Tagen eine Nachmittagsbetreuung gewünscht, ermäßigt sich die Gebühr entsprechend.

 

Ferienbetreuung

Die Gebühr für die Ferienbetreuung verändert sich nicht. Nach der neuen Regelung wird in den Weihnachtsferien aber keine Ferienbetreuung mehr angeboten. Die sonstige Ferienbetreuung verändert sich aber nicht wesentlich:

Oster- und Herbstferien = 1 Woche  (7.30 bis 14.00 Uhr) und

Sommerferien   = 3 Wochen (7.30 bis 14.00 Uhr).

In welcher Zeit der Sommerferien die Ferienbetreuung stattfindet, wird nicht mehr durch die Satzung geregelt, sondern wird diese nun flexibel gestaltet.

Von Frau Pape wird dazu ergänzt, dass die Sommerferienbetreuungszeit aber frühzeitig den Eltern/Erziehungsberechtigten mitgeteilt wird und sie auch beabsichtigt, engere Absprachen mit den lokalen Kindertagesstätten zu treffen. Die Ausschussvorsitzende merkt dazu an, bei den Absprachen auch die Kindertageseinrichtung in Tensfeld zu berücksichtigen, da diese Ende Juli keine Kinderbetreuung anbietet.

 

Geschwisterermäßigung

Die Geschwisterermäßigung für die gebührenpflichtigen Angebote der OGS steigt um 5 %-Punkte von 25 % auf 30 %.

 

Zusammenfassend wird davon ausgegangen, dass die vorgeschlagenen Änderungen in finanzieller Hinsicht nahezu kostenneutral für den Schulverband ausfallen werden. Die Bindefrist der gebührenpflichtigen Angebote der OGS beträgt unverändert ein Schulhalbjahr.

 

Von Frau Pape wird ergänzend mitgeteilt, dass mit der Neuregelung auch die OASE in das Kurssystem der OGS eingebunden wird. Durch die Trennung der Früh- und Nachmittagsbetreuung verspricht sie sich eine here Nachfrage nach der Frühbetreuung. In der Vergangenheit wurde mehrfach nur eine Frühbetreuung gewünscht, dann wurde davon aber Abstand genommen, weil die Nachmittagsbetreuung nicht erforderlich bzw. gewünscht war, aber mitbezahlt werden musste.

 

Anschließend werden die sonstigen (markierten) Änderungen in der verteilten Beschlussvorlage besprochen und wird über folgenden Antrag abgestimmt:


 

 


Beschlussvorschlag:

Der Schulverbandsversammlung wird empfohlen, im Satzungsentwurf im § 2 die Nr. 7) ersatzlos zu streichen und im Übrigen die 1. Nachtragssatzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren im Rahmen der Offenen Ganztagsschule der Sventana Schule des Schulverbandes Sventana Bornhöved wie vorgelegt zu beschließen.

 

 


Abstimmungsergebnis dafür: 6 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0