Auszug - Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Grundstücke "Achtern Diek 2 a-b und 4 a-d"
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Eigentümer dieser Grundstücke hat durch den Kreis Segeberg die Mitteilung erhalten, dass seine geplanten Baumaßnahmen an den Gebäuden nicht ohne die Aufstellung eines Bebauungsplanes und der entsprechenden Einwilligung der Gemeinde genehmigt werden.
Der Eigentümer hat gegenüber der Gemeinde bereits mitgeteilt, dass er die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes übernehmen wird.
Auf Nachfrage wird mitgeteilt, dass der Brandschutz des Kreises Segeberg sich die Bauten vor Ort bereits einmal angeschaut hat. Inwieweit bei der Umsetzung der geplanten Maßnahmen auf die Gemeinde bzw. die Feuerwehr erhöhte Anforderungen gestellt werden, soll vor Aufstellung des Bebauungsplanes geprüft werden. Es muss auch geklärt werden, ob die Zugänglichkeit für die Feuerwehr jederzeit gegeben ist.
Für die entsprechenden Prüfungen soll der Eigentümer die Kosten übernehmen.
Sofern es bereits Brandschutzauflagen/-bestimmungen gibt, möge die Verwaltung diese in Erfahrung bringen ggfs. den vorhandenen Unterlagen entnehmen.
Beim Eigentümer der Gebäude soll in Erfahrung gebracht werden, ob es bereits ein Brandschutzkonzept für die Gebäude gibt.
H.G. Kruse stellt folgenden Anträge:
1. Es soll beim Kreis Segeberg angefragt werden, ob hier höhere Brandschutzauflagen auf die Gemeinde zu kommen.
2. Des weiteren soll diese Beschlussvorlage in der nächsten Sitzung des Bauausschusses erneut beraten werden.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung vor der Aufstellung eines Bebauungsplanes
a) beim Kreis Segeberg anzufragen, ob höhere Brandschutzauflagen auf die Gemeinde zukommen,
b) die Angelegenheit nach Vorlage dieser Informationen im Bauausschuss erneut beraten zulassen.
Abstimmungsergebnis dafür: 6 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0