Amt Bornhöved
 

Auszug - Herstellung eines Fußweges nördlich der Fahrbahn der Segeberger Straße bis zur Waldstraße  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 11
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Do, 25.04.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:31 - 21:15 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
VO/2019/090/10GV Herstellung eines Fußweges nördlich der Fahrbahn der Segeberger Straße bis zur Waldstraße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Georg BickelAktenzeichen:21-3
Federführend:21-1 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Frank, Jenni
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Mike Krille erläutert den Sachverhalt und berichtet aus der dort geführten Diskussion, auch im Hinblick auf die Sicherheit der Fußnger. Er teilt weiter mit, dass im Haushalt keine Mittel für Maßnahmen eingestellt worden sind.

Der Beschlussvorschlag wurde im Bauausschuss abgelehnt.

 

Die Angelegenheit wurde außerdem in der Fraktion erörtert.

 

Der Bürgermeister gibt einen Überblick über die im Einmündungsbereich zur Straße „Lummerland“ geplanten Maßnahmen und wann diese umgesetzt werden sollen.

Der Fußweg Segeberger Straße sollte in zwei Bauabschnitten erfolgen. In 2019 Lummerland bis Hermannstädter Straße und in 2020 Hermannstädter Straße bis Waldstraße. Im Zuge des Ausbaus Lummerland könnte der 1. Bauabschnitt (parallel zur Segeberger Straße) mit hergestellt werden.

Da der Ausbau des Fußweges Lummerland direkt an der Segeberger Straße endet, befürchtet der Bürgermeister, dass die Fußnger die Segeberger Straße überqueren und es zu Unfällen kommen könnte. In diesem Bereich können auf der Segeberger Straße bis zu 100 km/h gefahren werden.

 

Herr Ziebell erläutert, dass die Sicherheit der Fußnger im Vordergrund stehen muss (Schulweg, unfallträchtige Kreuzung). Mit Fertigstellung des Hochregallagers auf dem Gelände von Hansa Heemann dürfte sich der Straßen- bzw. Lkw-Verkehr noch deutlich erhöhen und somit die Verkehrssicherheit weiter beeinträchtigen.

 

Herr Ziebell stellt daher den Antrag, dass die Angelegenheit zur nochmaligen Beratung in den Fachausschuss zurückverwiesen wird.

 

Herr Block plädiert für eine zeitnahe Umsetzung der im Beschlussvorschlag dargelegten Maßnahmen.

 

Nach Auffassung von Herrn Barkow sollte eine Angelegenheit grundsätzlich im Fachausschuss vorberaten und mit einer Beschlussempfehlung an die Gemeindevertretung gerichtet sein. Zwar sind für diese Maßnahme keine Gelder in den Haushalt eingestellt, dennoch darf dieses hier nicht im Vordergrund stehen.

Nach seiner Auffassung sollte hier auch nicht „auf Teufel komm raus“ ein Gehweg hergestellt werden, sondern muss vernünftig geplant sein. Der Fachausschuss sollte sich daher nochmals mit diesem Thema befassen.

Die Beschlussvorlage sollte dazu auch noch einmal ordentlich und umfassender aufbereitet werden.

Dabei entstehende Kosten sind zunächst erst einmal nachrangig.

 

Herr Barkow stellt abschließend den Antrag, dass die Gemeindevertretung die Angelegenheit zur erneuten Vorberatung und Beschlussempfehlung in den Bauausschuss zurückverweist.

 

Herr Block stellt den Antrag, über den in der Beschlussvorlage formulierten Beschlussvorschlag zu entscheiden.

 

Da der Antrag über die Zurückverweisung in den Fachausschuss und nochmaliger Vorberatung der weitergehende ist, wird hierüber als erstes abgestimmt:

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Zurückverweisung des Tagesordnungspunktes in den Fachausschuss (Bauausschuss) zur nochmaligen Vorberatung und Abgabe einer Beschlussempfehlung an die Gemeindevertretung.

 

 

 


Abstimmungsergebnis dafür: 13 dagegen: 2 Stimmenthaltung: 2 

 

 

Da dem weitergehenden Beschlussvorschlag zugestimmt wurde, ist über die anderen Anträge nicht mehr abzustimmen.