Auszug - Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Tensfeld für das Gebiet "Südlich der Kreisstraße K 52, Kiesstraße 1, Teilfläche des Flurstücks 20/4, Flur 5, Gemarkung Tensfeld" hier: - Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die eingegangenen Stellungnahmen und die dazu getroffenen Abwägungen werden von der Kreisplanerin, Frau Jendrny, erläutert.
Auf Nachfrage erklärt sie, dass das Grundstück zur Hälfte mit hochbaulichen Anlagen bebaut werden darf. Die Hallenlänge beträgt im Normalfall bis zu 50 m. In diesem Bereich ist jedoch eine abweichende Länge über 50 m zulässig.
Frau Dr. Klüver regt an, im Text - Teil B zum B-Plan 7 unter 1.2 das Wort „ausnahmsweise“ zu entfernen, da ansonsten Einzelfallentscheidungen getroffen werden müssen.
Zu 6.2 antwortet Frau Jendrny auf die Frage, wer für die Festsetzung der Ausgleichsflächen zuständig ist, dass dieses die Gemeinde sei und der Bauherr es umsetzen muss.
Im östlichen Teil des Plangebietes liegt eine Teilfäche von 2.500 m² (Dreieck), die eventuell als Ausgleichsfläche genutzt werden kann. Dieses ist noch mit der unteren Naturschutzbehörde zu klären. Es ist aber auch möglich, dass sich der Antragsteller mit einer einmaligen Zahlung bei einem Öko-Konto einkauft.
Da auch hier noch erheblicher Klärungsbedarf besteht, beantragt die Bürgermeisterin nur über die Abwägung der Stellungnahme zu entscheiden. Diesem Antrag wird einvernehmlich gefolgt und folgender Beschluss gefasst:
Beschlussvorschlag:
Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem in dem vorliegenden Abwägungsprotokoll genannten Ergebnis geprüft. Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis dafür: 9 dagegen: Stimmenthaltung: