Auszug - Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Tensfeld für das Gebiet "ADAC Motorsportplatz, südlich Tarbeker Straße, westlich Segeberger Straße" hier: Genehmigung des Vorentwurfs
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Jendrny, Kreisplanung des Kreises Segeberg, trägt vor, dass es sich bei diesen Flächen um ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Motorsportanlage handelt. Auf Nachfrage erklärt sie, dass es sich bei Containern um bauliche Anlagen handelt.
Ausführlich erläutert sie den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 5 hinsichtlich des Plangebietes, Art und Maß der baulichen Nutzung und den Umweltauswirkungen.
Beschlussvorschlag:
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Tensfeld für das Gebiet "ADAC Motorsportplatz, südlich Tarbeker Straße, westlich Segeberger Straße“ und die Begründung dazu werden genehmigt.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sollen unter Vorlage dieser Vorentwurfsunterlagen über die Planung informiert und zur Stellungnahme aufgefordert werden (§§ 2 Abs. 2 und 4 Abs. 1 BauGB).
Abstimmungsergebnis dafür: 9 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0