Auszug - Beauftragung von Planungsleistungen im Zusammenhang mit dem Bau eines Radweges an der L 68
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Bürgermeisterin berichtet, dass bis auf zwei Grundstückseigentümer die erforderlichen Landflächen zum Bau eines Radweges an der L 68 verkauft haben. Mit diesen zwei Grundstückseigentümern steht sie zwecks Veräußerung von Flächen weiterhin in Verhandlung. Falls keine Einigung mit den Eigentümern erzielt werden kann, muss die Änderung des Verlaufs des Radweges mit dem Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr abgeklärt werden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, mit den Planungsleistungen für den Bau eines Radweges ein Ingenieurbüro zu beauftragen, wenn alle Grundstückskaufverträge unterschrieben vorliegen.
Abstimmungsergebnis dafür: 9 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0