Amt Bornhöved
 

Auszug - 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 für das Gebiet "nördlich Erfurter Straße, westlich Glashüttenweg, südlich Celsiusstraße und östlich des Grundstückes Gablonzer Straße 11 a - d hier: Abschluss eines Durchführungsvertrages  

Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 8
Gremium: Bauausschuss der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 10.04.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:35 - 22:15 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal Süd Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
VO/2019/135/10GV 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 für das Gebiet "nördlich Erfurter Straße, westlich Glashüttenweg, südlich Celsiusstraße und östlich des Grundstückes Gablonzer Straße 11 a - d
hier: Abschluss eines Durchführungsvertrages
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:21-1/ 621.41_14_13
Federführend:21 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt den Ausschussmitgliedern im Entwurf der Vorhaben- und Erschließlungsplan mit dem Durchführungsvertrag vor. 

 

Es wird darüber informiert, dass der Vorhaben- und Erschließungsplan grundsätzlich in drei Teilinstrumente aufgeteilt ist, nämlich den Vorhabenplan, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan und den Durchführungsvertrag. Der Vorhabenplan dient im wesentlichen der Beschreibung des zugrunde liegenden Vorhabens. Der vorhabenbezogene Bebaunungsplan schafft das eigentliche, nach § 30 Abs. 2 BauGB maßgebliche Baurecht. Der Durchführungsvertrag stellt den auf den vorhabenbezogenen Bebauungsplan abgestellten städtebaulichen Vertrag dar.

 

Der Durchführungsvertrag wurde im Vorwege  bereits mit dem Vorhabenträger abgestimmt. Dieser hat den Wunsch geäert,

 

-    in § 6 (Fristenregelungen) Abs. 1 Buchstabe a die Frist für die Einreichung des   

     genehmigungsfähigen Bauantrages auf 6 Monate nach Inkraftsetzung der

     vorhabenbezogenen 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 zu erhöhen und

 

-    in § 6 Abs.  1 Buchstabe b die Frist für die Fertigstellung des Vorhabens auf 36 Monate

     nach Bestandskraft der Baugenehmigung/Teilbaugenehmigung zu erhöhen.

 

Im weiteren Verlauf der Beratung werden Einwendungen und Ergänzungswünsche zum Vorhaben- und Erschließungsplan im Bauausschuss nicht geäert. Die wesentlichen Inhalte des Durchführungsvertrages werden besprochen. Eigene Ergänzungs- und/oder Änderungswünsche des Ausschusses ergeben sich nach dem Gesprächsverlauf dabei ebenfalls nicht. Die Änderungswünsche des Landesvereins hinsichtlich der Fristen in § 6 des Durchführungsvertrages sollen berücksichtigt werden.  
 

 


  
Beschlussvorschlag:

 

1. Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den vorliegenden Vorhaben- und Erschließungsplan und die Beschreibung dazu zu genehmigen.
 

2.  Der Durchführungsvertrag zum Vorhaben- und Erschließungsplan wird mit folgenden Änderungen genehmigt: 

 

-          in § 6 Abs. 1 Buchstabe a soll die Frist für die Einreichung des 

            genehmigungsfähigen Bauantrages auf 6 Monate nach Inkraftsetzung der

            vorhabenbezogenen 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 erhöht werden und

-          in § 6 Abs. 1 Buchstabe b soll die Frist für die Fertigstellung des Vorhabens auf 36 Monate nach Bestandskraft der Baugenehmigung/Teilbaugenehmigung erhöht werden.

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Durchführungsvertrag mit diesen Änderungen zu schließen.

 

 


Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0