Amt Bornhöved
 

Auszug - Vorhabenbezogene 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 für das Gebiet "Nördlich Erfurter Straße, westlich Glashüttenweg, südlich Celsiusstraße und östlich des Grundstücks Gablonzer Straße 11 a-d" hier: - Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss   

Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 7
Gremium: Bauausschuss der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 10.04.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:35 - 22:15 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal Süd Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
VO/2019/115/10GV Vorhabenbezogene 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 für das Gebiet "Nördlich Erfurter Straße, westlich Glashüttenweg, südlich Celsiusstraße und östlich des Grundstücks Gablonzer Straße 11 a-d"
hier: - Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:21-1/10/621.41_14_13
Federführend:21-1 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Nach einer kurzen Einführung in den Sachverhalt übergibt der Ausschussvorsitzende das Wort an Frau Jendrny. Diese informiert die Ausschussmitglieder anhand der Planzeichnung über das Plangebiet, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie zur Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche.

 

Frau Jendrny informiert darüber, dass im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eine Reihe von Stellungnahmen eingegangen sind. Diese sind in einer Abwägungstabelle aufgeführt und mit einem Abwägungsvorschlag versehen. Die Stellungnahmen und die Abwägungsvorschläge werden der Reihe nach besprochen.

 

Herr Matthiesen gibt zur Stellungnahme der Brandschutzdienststelle des Kreises Segeberg den Hinweis, dass ein Hydrant mit einer Nennweite (NW) 100 ausreichend ist und insoweit der Abwägungsvorschlag möglicherweise fehlerhaft ist. Seiner Kenntnis nach gibt es bei Hydranten auch keine Nennweite 125. Frau Jendrny nimmt diesen Hinweis auf und sichert eine Prüfung zu.

 

Zur Stellungnahme der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Kreises Segeberg wird eingehend der Standort des Baukörpers und die Abweichungen zum Vorhaben- und Erschließungsplan beraten mit dem Ergebnis, dass nach einer Prüfung durch die Bauaufsicht der überarbeitete Vorhaben- und Erschließungsplan in die Planzeichnung eingearbeitet werden soll. Es handelt sich hierbei allerdings auch nur um eine geringfügige Verschiebung des Baukörpers.

 

Zur Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Segeberg ist im Abwägungsvorschlag der Hinweis aufgenommen, dass eine Versickerung des Oberflächenwassers auf dem Grundstück nicht erfolgen kann und deswegen eine Ableitung in das öffentliche Netz erfolgen soll. Dies ist nach der Abwassersatzung der Gemeinde Trappenkamp nicht zulässig. Die Versickerung des auf dem Grundstück anfallenden Oberflächenwassers muss dort auch zur Versickerung gebracht werden. Der Ausschuss bittet um Änderung.

 

Durch den leicht verschobenen Standort des Gebäudes werden die Abstände zum Knick und zum Überhälter weiter reduziert, so dass Rodungen voraussichtlich nicht zu vermeiden sein werden. Dies bedarf der Zustimmung durch die Untere Naturschutzbehörde. Frau Jendrny berichtet darüber, dass sie gerade mit der Fachbehörde abstimmt, ob und mit welchem Ersatz die Genehmigungsfähigkeit erreicht werden kann.

 

Es schließen sich weitere allgemeine Verständnisfragen zum Bebauungsplan an, die Frau Jendrny beantwortet. Im Anschluss daran stellt der Ausschussvorsitzende folgende Anträge zur Abstimmung:
 

 


1.  Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange hat der Bauausschuss mit dem in dem vorliegenden Abwägungsprotokoll genannten Ergebnis und unter Berücksichtigung des heutigen Beratungsergebnisses geprüft. Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2.  Der Entwurf der vorhabenbezogenen 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 für das Gebiet "Nördlich Erfurter Straße, westlich Glashüttenweg, südlich Celsiusstraße und östlich des Grundstücks Gablonzer Straße 11 a-d" und die Begründung dazu werden mit folgenden Änderungen gebilligt:

- Prüfung eines Hydranten NW 100
- Verschiebung des Baukörpers in der Planzeichnung
- Festsetzung, dass das Oberflächenwasser auf dem Grundstück zur Versickerung
  gebracht werden muss
- Ergänzung: Umgang mit Knick und ggf. dessen Ersatz

 

3.  Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
 

 


Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0