Amt Bornhöved
 

Auszug - Zukünftige Finanzierung von Straßenbaumaßnahmen  

Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Tensfeld
TOP: Ö 8
Gremium: Finanzausschuss der Gemeinde Tensfeld Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 08.04.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:05 - 21:55 Anlass: Sitzung
Raum: Uns Huus, Tensfeld
Ort: Am hohen Stein, 23824 Tensfeld
VO/2019/142/08GV Zukünftige Finanzierung von Straßenbaumaßnahmen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:1. Kim-Eric Borchardt
2. Carmen Kech
Federführend:20 Finanzen Bearbeiter/-in: Borchardt, Kim-Eric
 
Wortprotokoll

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt, ergänzt um weitere Ausführungen durch Ausschussmitglied Dr. Klüver.

 

Frau Dr. Klüver erläutert zudem die gegenwärtig geltende Ausbaubeitragssatzung der Gemeinde Tensfeld sowie vergleichend das Satzungsrecht der Nachbargemeinden. Weiterhin erfolgt eine Darstellung der durch die Verwaltung ausgearbeiteten Beschlussvorlage und der darin enthaltenen Finanzierungsvarianten. Die im Zusammenhang mit der Aufhebung der Beitragserhebungspflicht durch das Land eingeführte Infrastrukturzuweisung könne die Finanzierung einer Ausbaumaßnahme in keinster Weise sicherstellen.

 

Durch Vorsitzenden Scheel erfolgt die Ergänzung um eine Erläuterung des Zusammenspiels zwischen der steuerlichen Finanzkraft der Gemeinde und den sich hieraus ergebenden Werten der Schlüsselzuweisungen und der Umlagebeträge an Kreis und Amt.

 

Als problematisch würden sich vorliegend bei einer Änderung des Finanzierungskonstruktes insbesondere diejenigen Straßen gestalten, welche bereits im Rahmen einer Beitragserhebung zur Leistung von Erschließungsbeiträgen herangezogen wurden.

 

Es ergibt sich sodann eine Aussprache zu den früheren Varianten bei der Abrechnung des gemeindlichen Straßenausbaus, hier werde seitens des Plenums insbesondere das in früheren Jahren nicht erfolgte Bilden von Rückstellungen bzw. Rücklagen für den Straßenbau kritisiert. Frau Dr. Klüver betont in dieser Sache nochmals, dass an dem zukünftigen Ausbau der Straßen kein Weg vorbei führe und sich die Gemeinde bereits frühzeitig mit einem Sanierungskonzept hierfür befassen solle.

 

Am Beispiel der Bahnhofstraße werden sodann die möglichen Auswirkungen der unterschiedlichen Finanzierungsmethoden auf den gemeindlichen Haushalt dargestellt. Eine weitere Aussprache ergibt sich aus dem Wunsch der Gemeindepolitik, die Einwohnerschaft möglichst gering zu belasten.

 

Hinweis der Verwaltung Abteilung 21 Planen und Bauen:

Auf Wunsch des Finanzausschusses wird mitgeteilt, dass nach aktueller Kostenschätzung 1.000 m² Straßenausbau ca. 100.000,00 EUR kosten würde. Die Kostenschätzung enthält dabei keine notwendigen Entwässerungseinrichtungen sowie keine Gehwege oder Straßenlaternen, welche ebenfalls beitragspflichtig wären. Es wird hier deutlich darauf hingewiesen, dass diese pauschale Kostenschätzung nur sehr eingeschränkt verwendbar ist, da die Kosten des Straßenausbaus von vielen Faktoren wie z. B. der Bodenbeschaffenheit abhängig sind.

 

Als Ergebnis der Beratung könne festgehalten werden, dass an dem bisherigen Rechtszustand zunächst nichts verändert werden soll. Im Falle einer baldig anstehenden beitragspflichtigen Maßnahme solle rechtzeitig vorher eine Senkung der Anliegerbeitragssätze diskutiert werden.  

 

Eine Beschlussfassung zu dem Tagesordnungspunkt erfolgt nicht.