Amt Bornhöved
 

Auszug - Erlass der Haushaltssatzung 2013  

27. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved
TOP: Ö 15
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 13.12.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:15 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Amt, Lindenstraße 5, 24619 Bornhöved
Ort: Lindenstraße 5, 24619 Bornhöved
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ohne Aussprache beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2013 wie folgt:

 


 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird

 

1.

im Ergebnisplan mit

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

4.622.500

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

5.202.200

 

einem Jahresüberschuss von

0

 

einem Jahresfehlbetrag von

579.700

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

4.510.300

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

4.652.800

 

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

773.200

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

972.800

festgesetzt.

 

§ 2

Es werden festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

 

 

und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

662.400 EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

33.000 EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

0 EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

7,77 Stellen

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuer

 

 

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)

340 %

 

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

350 %

2.

Gewerbesteuer

360 %

 

 

 

 

 

§ 4

 

Für den Produktbereich 61 mit den Teilplänen 611000 und 612000 gelten folgende Regelungen:

 

a)      Mehrerträge/Mehreinzahlungen bei Steuern und allgemeinen Zuweisungen können für Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen im selben Jahr bei Umlagen verwendet werden.

b)      Die Zinsaufwendungen/Zinsauszahlungen sind gegenseitig deckungsfähig.

c)      Die Tilgungsauszahlungen sind gegenseitig deckungsfähig.

Im Übrigen gelten die von der Gemeindevertretung aufgestellten Budget- und Deckungsgrundsätze.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung nach § 95 d der Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000 EUR.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis   dafür: 16    dagegen: 0    Stimmenthaltungen: 4