Amt Bornhöved
 

Auszug - Finanzbericht IV. Quartal 2018 inkl. über- und außerplanmäßiger Aufwendungen/Auszahlungen  

Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 8
Gremium: Finanzausschuss der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 04.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:05 Anlass: Sitzung
Raum: Panoramazimmer Trappenkamp, Bürgerhaus
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
VO/2019/093/10GV Finanzbericht IV. Quartal 2018 inkl. über- und außerplanmäßiger Aufwendungen/Auszahlungen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Kim-Eric BorchardtAktenzeichen:20-1 / (10) 902.53_01-2018
Federführend:20-1.1 Finanzen Bearbeiter/-in: Borchardt, Kim-Eric
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Es erfolgt zunächst eine Erläuterung des Finanzberichts durch den Vorsitzenden, diese wird anschließend durch Ausführungen des Protokollführers ergänzt.

 

Wesentliche Eckpunkte des Berichts werden hervorgehoben, hier insbesondere die Bereiche der liquiden Mittel, der Einheitskassenverrechnung sowie dem Investitionsbereich. Ein weiterer Schwerpunkt, welcher eingehend erläutert wird, betrifft die durchgeführte Rückzahlung der Fehlbetragszuweisungen an das Land. Das Land Schleswig-Holstein habe in diesem Fall der Gemeinde Trappenkamp in den Jahren 2012, 2013 und 2014 Abschlagszahlungen auf die Anträge auf Fehlbetragszuweisungen für die Jahre 2011, 2012 und 2013 geleistet. Nach der Beschlussfassung über die zugehörigen Jahresabschlüsse seien diese durch das GPA geprüft worden. Anschließend habe das Innenministerium auf Basis der Prüfberichte die zu viel gezahlten Abschläge im Dezember 2018 zurückgefordert. Bedingt durch die gute Haushaltslage sei die Gemeinde dieser Rückforderung unmittelbar nachgekommen, es liegen daher mit Stand 31.12.2018 keine ausstehenden Rück-forderungen von Fehlbetragszuweisungen mehr vor. Weitere Anträge auf derartige Zuweisungen seien nicht gestellt worden, sodass die Gemeinde hier zunächst nicht mehr mit etwaigen Rückforderungen konfrontiert werden könne. Die Haushaltslage im Berichts-zeitraum sowie in der mittelfristigen Finanzplanung der kommenden Jahre lasse eine Notwendigkeit der Beantragung derartiger Zuwendungen zudem nicht erwarten.

 

Abschließend werden die aufgelaufenen überplanmäßigen Aufwendungen erläutert. Ohne weitere Aussprache ergeht sodann der folgende Beschluss:  
 

 


Beschluss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt, die über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen über 3.000 EUR zu genehmigen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0