Amt Bornhöved
 

Auszug - Bemessung der Straßenreinigungsgebühr, hier: Situation bei Reihenhausbebauung  

Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 7
Gremium: Finanzausschuss der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 04.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:05 Anlass: Sitzung
Raum: Panoramazimmer Trappenkamp, Bürgerhaus
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
VO/2019/086/10GV Bemessung der Straßenreinigungsgebühr, hier: Situation bei Reihenhausbebauung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Kim-Eric BorchardtAktenzeichen:20-1 / Bo
Federführend:20-1.1 Finanzen Bearbeiter/-in: Borchardt, Kim-Eric
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Vorsitzender Barkow erläutert den sachlichen Hergang sowie den in der Satzung festgeschriebenen Gebührenmaßstab. Die Anwendung auf Grundstücke mit Reihenhausbebauung wird eingehend erläutert.

 

Im Anschluss erhält der Einwohner Bösebeck die Gelegenheit, sich als Betroffener gem. § 16c Abs. 2 Satz 1 GO zu der Sachlage zu äern und seine Anregungen mitzuteilen. Er halte die Anwendung eines alternativen Verrechnungsmaßstabes bei den Kosten für einen guten Weg, die Gebührenerhebung fairer zu gestalten. Hierzu erläutert er im Vergleich die aktuelle Berechnungsmethodik r Reihenhäuser anhand der Friedlandstraße sowie diejenige für Einfamilienhausgrundstücke.

 

Der Bürgermeister befürworte eine Überprüfung des Gebührenmaßstabes hin auf die Richtigkeit der aktuellen Abrechnungsmethodik. Ausschussmitglied Wartak empfiehlt weiterhin auch einen Vergleich mit der Gebührenerhebung in anderen Gemeinden, um eventuelle Parallelen bzw. Unterschiede zu ermitteln.

 

Der Vorsitzende gibt zu bedenken, dass sich die Gebührenlast im Falle einer Änderung mit anschließender Neuberechnung der Gebühren deutlich zu den größeren Grundstücken verschieben könnte.

 

Durch den Vorsitzenden wird sodann der folgende Prüfauftrag als Antrag eingebracht, über welchen anschließend abgestimmt wird:   


 

 


Beschluss:

 

Die Verwaltung möge folgende Prüfungen durchführen und anschließend hierüber in einem der folgenden Finanzausschusstermine berichten:

 

-          Wie wird die Gebührenberechnung für Straßenreinigungsgebühren im Falle von Reihenhausgrundstücken in anderen Gemeinden vorgenommen?

-          Kann die derzeitige Regelung zu der Gebührenerhebung unproblematisch geändert werden oder gibt es dort rechtliche Hindernisse?

-          Wie würde eine mögliche Neukalkulation der Gebühr gestaltet sein?

 

 

 


Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0