Auszug - Frage 4
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Wortprotokoll |
Ein Einwohner erklärt, dass für die von ihm zu entrichtende Straßenreinigungsgebühr für sein Grundstück eine längere Straßenfront zugrundegelegt wird, als wie es sich vor Ort tatsächlich darstellt. Grundlage für die Berechnung der Gebühr bildet die aktuelle Satzung, wonach nicht die Straßenfrontlänge zugrunde zu legen ist, wenn sich das Grundstück im hinteren Bereich ausdehnt.
Er fragt nach, ob dieses gerecht und rechtlich in Ordnung bzw. so gewollt ist.
Auch bzw. gerade bei sog. Pfeifengrundstücken könnte dieses problematisch werden.
Bürgermeister:
Er lässt die Angelegenheit von der Verwaltung prüfen und sagt im kurzfristige schriftliche Antwort zu.