Auszug - Vorfahrt Achtern Höfen, Einmündung in Lindenstraße
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Wortprotokoll |
Ein Einwohner fragt an, wie die Vorfahrtsregelung an dieser Kreuzung lautet.
Aus Richtung „Achtern Höfen“ kommend sagt die Beschilderung „Vorfahrt gewähren“ und aus der Lindenstraße kommen hat man „Rechts vor Links“ zu beachten.
Die Ausschussmitglieder können hierzu keine rechtsverbindliche Aussage treffen.