Auszug - Bebauungsplan Nr. 4 für das Gebiet nördlich und westlich 'Rüsch', südlich der Bebauung 'Rüsch 8 und 10' hier: - Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Mittels Beamer veranschaulicht Herr Czierlinski den bisherigen Ablauf und die derzeitigen planungsrechtlichen Veränderungen seit dem letzten Jahr.
Ausführlich erläutert er die Gesichtspunkte des vorliegenden Abwägungsprotokolls insbesondere
- die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB
- die Stellungnahme der Öffentlichkeit,
- die Planungsanzeige gegenüber dem Land Schleswig-Holstein
- die Bestätigung, dass gegen die o. g. Bauleitplanung der Gemeinde Gönnebek keine Bedenken bestehen,
- die Unterrichtung des Kreises Segeberg mit seinen Fachabteilungen, im Besonderen die Untere Naturschutzbehörde (UNB),
- die Immissionsprognose der Sachverständigen der Landwirtschaftskammer,
- die rechtliche Stellungnahme zur Geruchsimmission der Rechtsanwälte Partnerschaft mbH Brock-Müller-Ziegenbein,
- die Baugrunduntersuchung der Gesellschaft für Baugrunduntersuchungen und Umweltschutz mbH,
- den Fachbeitrag zum Artenschutz der ALSE GmbH Landschaftsarchitektur und
- den erforderlichen 400 qm Gewässerausgleich lt. Umweltbericht.
Darüber hinaus erwähnt er die evtl. alternativen Planungen des Mischwasserkanals
- über die Grundstücke 5 und 8 inkl. Eintragung eines Leitungsrechts oder
- an die bestehenden Leitungen „Rüsch“.
Der Bürgermeister verliest den nachfolgenden
Beschlussvorschlag:
- Die aufgrund der Planungsanzeige und der frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung mit dem aus dem Abwägungsprotokoll ersichtlichen Ergebnis geprüft. Das Abwägungsprotokoll ist dem Original der Sitzungsniederschrift beizufügen.
Das Planungsbüro wird beauftragt, diejenigen, die eine inhaltliche Stellungnahme
abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe zu benachrichtigen.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet nördlich und westlich 'Rüsch',
südlich der Bebauung 'Rüsch 8 und 10', bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), und der Entwurf der Begründung dazu werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
- Die Entwürfe des Plans und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Die Gemeindevertretung ermächtigt den Bürgermeister zum Vertragsabschluss mit der ecodots GmbH, Bredtstedt über die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen im Sinne des § 1 a des Baugesetzbuches in Verbindung mit § 11 BauGB für die Baumaßnahmen im Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Gönnebek.
Abstimmungsergebnis dafür: 9 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0