Amt Bornhöved
 

Auszug - Einführung einer Zweitwohnungssteuer  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved
TOP: Ö 9
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 31.01.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:10 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Sventana-Schule Bornhöved
Ort: Jahnweg 6, 24619 Bornhöved
VO/2018/445/02GV-1 Einführung einer Zweitwohnungssteuer
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Thomas KechBezüglich:
VO/2018/445/02GV
Federführend:20-1.1 Finanzen Bearbeiter/-in: Kech, Thomas
 
Wortprotokoll

Herr Dr. Albertsen teilt seinen Unmut darüber mit, dass diese Thematik bisher nicht abschließend vorbereitet ist, um hierüber endgültig abstimmen zu können.

 

Den Anwesenden ist durchaus bewusst, dass die Ermittlung der Daten einen erheblichen Mehraufwand für die Verwaltung bedeutet.

 

Die Gemeinde Bornhöved kann seit einigen Jahren keinen ausgeglichenen Haushalt vorliegen und ist daher gehalten, jede Einnahmemöglichkeit auszuschöpfen.

 

Frau Eglinski teilt hierzu mit, dass es sich nicht lediglich um Mehraufwendungen für die Verwaltung handelt, sondern eine Berechnung des möglichen Steueraufkommens (auch lt. Aussage des Gemeindeprüfungsamtes) nicht möglich ist.


Dennoch sollen auf Wunsch der Anwesenden entsprechende Vergleichszahlen von der erarbeitet werden. 

 

Ein erneuter Beschluss wird hierzu nicht gefasst.

 

Anmerkung der Verwaltung: Hierzu wird eine entsprechende Ergänzungsvorlage zur nächsten Beratung angelegt.

Des Weiteren befindet sich die Ermittlung der Bemessungsgrundlagen derzeit im Umbruch.

Der 2. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts hat am 30.01.2019 in zweiter Instanz und nach siebenstündiger mündlicher Verhandlung den Klagen gegen die Erhebung von Zweitwohnungssteuern in zwei schleswig-holsteinischen Gemeinden stattgegeben.

Wie hier weiter verfahren werden soll, ist derzeit noch unklar, die Revision wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.