Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 der Gemeinde Tensfeld für das Gebiet "Südlich der Kreisstraße K 52, Kiesstraße 1, Teilfläche des Flurstücks 20/4, Flur 5, Gemarkung Tensfeld" hier: Genehmigung des Vorentwurfs
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Als Tischvorlage wird die Anlage zum TOP 4 verteilt.
Eingehend schildert Frau Dr. Klüver den Sachverhalt der Vorlage.
Beschlussvorschlag:
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 7 für das Gebiet "südlich der Kreisstraße K 52, Kiesstraße 1, Teilfläche des Flurstücks 20/4, Flur 5, Gemarkung Tensfeld (Betrieb JTB-Nutzfahrzeuge T. Bendler)" und die Begründung dazu werden mit folgenden Änderungen:
- die Baugrenze soll in südlicher Richtung vergrößert werden; GRZ von 0,3 ist zu prüfen
- Abstellmöglichkeiten außerhalb der Baugrenze sollen, mit Ausnahme von Containern, möglich bleiben
- die Löschwasserversorgung muss noch geklärt werden
- Altlasten im östlichen Geltungsbereich müssen noch geklärt werden
genehmigt.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sollen unter Vorlage dieser Vorentwurfsunterlagen über die Planung informiert und zur Stellungnahme aufgefordert werden (§§ 2 Abs. 2 und 4 Abs. 1 BauGB).
Abstimmungsergebnis dafür: 8 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0